Fundstück zu Wochenende: Markenwanne in “3D”

Hier mal eine schöne 3D-Marke aus der Kreis der Jurablogger:

Registernummer: 302009047066
Nizzaklassen: 16, 41, 45
Waren & Dienstleistungen:
16 Druckereierzeugnisse, soweit in Klasse 16 enthalten; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate)
41 Dienstleistungen eines Verlages (ausgenommen Druckarbeiten) auch im Internet; Organisation und Durchführung von kulturellen und/oder sportlichen Veranstaltungen; Organisation und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen und Seminaren; Personalentwicklung durch Aus- und Fortbildung; Unterhaltung; Veranstaltung von Wettbewerben (Erziehung und Unterhaltung)
45 Dienstleistungen eines Juristen

Anmeldedatum: 22.09.2009
Eintragungsdatum: 26.10.2009

Quelle: DPMA

Eine bemerkenswert kurze Bearbeitungsdauer – klares Qualitätsmerkmal für den vertretenden Anwalt.

7 thoughts on “Fundstück zu Wochenende: Markenwanne in “3D””

  1. Aus der Kreis der nicht bloggenden Anwälte: 302009030156.

    @RA JM: wenn mich mein Kopf nicht täuscht, dann ist der Beschluss des DPMA (noch?) nicht rechtskräftig.

  2. @ A.K. Was ist denn der Eingangstag? Der sollte doch in jeden Fall mit dem Anmeldetag identisch sein, oder? Bei elektronischer Anmeldung sind dann doch auch Anmeldetag und EDV-Erfassungsdatum gleich? Oder würfel ich hier gerade alle Daten durcheinander?
    Vielleicht könntest Du das für die MarkenBlog Leser und mich mal ordnen, bitte.
    Grüße
    Stefan

  3. @ le D Der Zusammenhang mit der genannten Marke ist mir leider unklar. Wobei auch hier die Bearbeitungsdauer bemerkenswert kurz war.
    Ich freu mich über weitere sachdienlich Hinweise.

  4. Anmeldetag ist der Tag, an dem die Mindesterfordernisse einer Markenanmeldung nach § 32 II MarkenG erfüllt sind, also Angaben zum Anmelder sowie die Wiedergabe der Marke sowie das Verzeichnis der Waren/DL vorliegen.

    Es kommt vor, dass die Anmeldung (z. B. versehentlich) ohne Marke oder Verzeichnis eingereicht wird (= Eingangstag). Wenn dann später die fehlenden Angaben eingehen, wird auf diesen Tag der Anmeldetag festgesetzt.

    Ein gestellter Beschleunigungsantrag wäre auch eine mögliche Erklärung, Daten dazu sind im Register allerdings nicht gespeichert (sind ja für die Marke an sich auch irrelevant).

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