
DPMA und Bundespatentgericht sehen die Verwechslungsgefahr aufgrund der klanglichen Identität der Marken als gegeben.
Was meinen die MarkenBlog-Leser?
markenrechtliches Sammelsurium
DPMA und Bundespatentgericht sehen die Verwechslungsgefahr aufgrund der klanglichen Identität der Marken als gegeben.
Was meinen die MarkenBlog-Leser?
Das Bundespatentgericht kippt die Zurückweisung der Schutzerstreckung auf die Bundesrepublik Deutschland der international registrierten Wortmarke “OMNI POWER” für Waren der Klasse 05 und führt aus:
Nach diesen Grundsätzen kann der Schutz suchenden IR-Marke OMNI POWER nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Ihr kommt in Verbindung mit den beanspruchten Waren keine unmittelbar beschreibende Bedeutung zu. Ein enger Sachbezug zu ihnen ist ebenfalls nicht erkennbar. Auch handelt es sich bei ihr nicht um eine gebräuchliche Wortfolge.
Quelle: Bundespatentgericht 25 W (pat) 539/23
Sehenswert aufbereitet die Anmeldezahlen des INPI im
Le petit Musée des Marques
Doppelwumms? Hat für die Klasse 33 eine leichte Fahne von beschreibendem Charakter, oder?
+3,7% im Vergleich zu 2023 meldet das DPMA.
Was meinen die MarkenBlog Leser zur Unterscheidungskraft der folgenden Bildmarke in der Klassen 12 für “Kraftfahrzeuge und deren Teile; Reifen und Räder”?