Koks, Nutten und …

Zugegeben, die Aufzählung endet überraschend, aber das DPMA konnte man damit trotzdem nicht überzeugen. Aus der Abteilung der zurückgewiesenen Markenanmeldungen beim DPMA:

“Koks, Nutten und Biogasanlagen”

Anmeldenummer 3020232402099

Schutzhindernis: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)

Quelle: DPMA

Kein Markenschutz für “Graf Ficken”

Aus der Abteilung “schutzunfähig” im Juli präsentieren wir folgende vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesene Markenanmeldungen.


Aktenzeichen: 302010044894.6

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird, fehlende Angabe zur Jahreszahl”


Aktenzeichen: 302010043781.2

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”

Quelle: DPMA

Schutzunfähig – keine Marke

Interessante Fundstücke liefert regelmäßig die Durchsicht der vom Deutschen Patent- und Markenamt als schutzunfähig zurückgewiesenen Markenanmeldungen. Aktuell ist mir folgende Anmeldung aufgefallen:

Aktenzeichen: 302011008235.9
Wortmarke: A 9
Nizzaklasse: 12
Waren: Fahrzeuge soweit in Klasse 12 enthalten und Motoren für Landfahrzeuge

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„schutzunfähige, geographische Herkunftsangabe, die als bekannte Straße eine Verbindung zwischen den beanspruchten Waren und dem Ort herstellt, mit dem der Verbraucher positiv besetzte Vorstellungen verknüpft”

Quelle: DPMA

Ach ja, die Anmeldung kam nicht von der AUDI AG. Aber Bundesautobahnen A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7 und A8 gibt es doch auch, oder?