ist und bleibt

Quelle: WIPO
die Unterschrift des französischen Fußballers Paul Pogba.
markenrechtliches Sammelsurium
ist und bleibt
die Unterschrift des französischen Fußballers Paul Pogba.
Der Name des Mittelfeldstars der türkischen Nationalmannschaft findet sich als Wort-/Bildmarke im Markenregister von DPMA und EUIPO.
§8 Absatz 2 Nr. 5 schließt Marken von der Eintragung aus,
die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen.
Nachfolgend einige Beispiele von Wort-/Bildmarken, die seit 2020 vom DPMA auf Basis von §8 Absatz 2 Nr. 5 zurückgewiesen wurden.
Quelle: DPMA
Zum 1. Teil der Serie “Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten”
Die Marke der Raab TV – Produktion GmbH genießt mit Priorität vom 02.01.2024 Schutz für Waren und Dienstleistungen in den Klassen
9, 16, 18, 21, 25, 28, 32, 33, 38 und 41.
Eine entsprechende Wortmarke (3020230161159) wurde bereits im Dezember 2023 angemeldet und befindet sich noch in Bearbeitung beim DPMA. Eine derartig lange Bearbeitungsdauer ist in der Regel ein Hinweis auf Probleme bezüglich der Schutzfähigkeit der Marke.
Unionsmarkenanmeldung des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V. beim EUIPO vom 02. April 2024.
Die Marke beansprucht Schutz für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 25, 35, 36, 41 und 43.