BPatG: alfaview vs. alphaflow

Unter dem Aktenzeichen 25 W (pat) 534/22 befasste sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde gegen den Löschungsbeschluss des DPMA im Widerspruchsverfahren.

Gegen die Wort-/Bildmarke

DPMA 30 2020 235 250

war auf Basis der Unionsmarke “alfaview” Widerspruch erhoben worden. Die Markenstelle für Klasse 42 des Deutschen Patent- und Markenamts, besetzt mit einem Beamten des gehobenen Dienstes, hat aufgrund des Widerspruchs aus der Marke UM 018 265 840 mit Beschluss vom 2. März 2022 die vollständige Löschung der Eintragung der angegriffenen Marke 30 2020 235 250 wegen Verwechslungsgefahr angeordnet.

Dieser Auffassung mochte sich der 25. Senat des Bundespatentgerichts nicht anschliessen und führte aus:

Die gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG statthafte und auch ansonsten zulässige Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke hat auch in der Sache Erfolg. Zwischen den Vergleichsmarken besteht keine Gefahr von Verwechslungen gemäß §§ 42 Abs. 2 Nr. 1, 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG i. V. m. § 119 Nr. 1 MarkenG, so dass die von der Markenstelle angeordnete Löschung der Eintragung der angegriffenen Marke aufzuheben und der Widerspruch zurückzuweisen ist.

Bundespatentgericht

BPatG: STARBUCKS vs. STARBACCO

Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 15/21 hatte sich das Bundespatentgericht mit der Beschwerde von Starbucks gegen die Entscheidung des DPMA im Widerspruchsverfahren gegen die Markenanmeldung “STARBACCO” zu befassen.

Der 26. Senat gab der Beschwerde statt und beschloss:

1. Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 34 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 31. Oktober 2019 wird aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Marke 2 077 508 für die Waren und Dienstleistungen der Klasse 34: Tabak, insbesondere Wasserpfeifentabak; Aromen für Tabak; Aromastoffe für Tabak; Klasse 35: Einzelhandels-, Großhandels-, Online- und Katalogversandhandels-dienstleistungen in den Bereichen: Tabak, insbesondere Wasserpfeifentabak, Aromen für Tabak, Aromastoffe für Tabak zurückgewiesen worden ist.

Insoweit wird das Deutsche Patent- und Markenamt angewiesen, die Eintragung der angegriffenen Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 077 508 zu löschen.

2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Quelle: Bundespatentgericht

Lesenswert sind die Ausführungen des Senats zur Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke und der Warenähnlichkeit zwischen Kaffee und Tabakprodukten.

Neuschwanstein nochmal

Der Markenstreit um das Kennzeichen “Neuschwanstein” hat noch ein weiteres Kapitel. Noch vor Bekanntgabe der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung zur Wortmarke “Neuschwanstein” des
BSGE Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise, meldete der Freistaat Bayern eine Unionsmarke “Neuschwanstein” für die identischen Waren in den Klassen 14, 21 und 25 an.

Diese Marke ist aktuell mit einem Widerspruchsverfahren behaftet. Es widerspricht der BSGE Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise.

Nummer: 003085155|Datum: 2019-05-31|Verfahrenssprache: Deutsch
Widerspruchsgrund: Identity of marks and G&S Likelihood of confusion
Markenname: Neuschwanstein|Register: EM|Anmeldenummer: 015687353 (2016-07-26)
Kläger: BSGE Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise

Markenkicker Xavi Simmons

Unionsmarkenanmeldungen des niederländischen Torschützen im EM-Halbfinale.

Anmeldenummer 018797859

Allerdings ist die Marke noch mit einem Widerspruchsverfahren behaftet. Das markenrechtliche Problem entsteht in diesem konkreten Fall aus den Initialien “XS”.

Problemlos eingetragen wurde die korrespondierende Wortmarke “XAVI SIMONS” (Registernummer 018797840).

Löschungen nach Widerspruch (01/2011)

Die nachfolgendne Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

306 61 549
PROPURA
Nizzaklassen: 03, 05

307 16 923
IPA
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 42

30 2009 030 619

Nizzaklasse: 07

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (48/2011)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

301 62 698
ZOK
Nizzaklasse: 05

306 68 144
Trautmann
Nizzaklasse: 15

307 41 981
Bogart
Nizzaklassen: 03, 14, 25

307 44 688
iStorm
Nizzaklassen: 09, 42

30 2008 058 204
Promo.Con
Nizzaklasse: 35

30 2009 034 735

Nizzaklasse: 08

30 2009 047 736
DetoxSana
Nizzaklasse: 05

Quelle: DPMA