Der Name des Mittelfeldstars der türkischen Nationalmannschaft findet sich als Wort-/Bildmarke im Markenregister von DPMA und EUIPO.
Tag: WB-Marke
Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten Teil 2
§8 Absatz 2 Nr. 5 schließt Marken von der Eintragung aus,
die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen.
Nachfolgend einige Beispiele von Wort-/Bildmarken, die seit 2020 vom DPMA auf Basis von §8 Absatz 2 Nr. 5 zurückgewiesen wurden.
Quelle: DPMA
Zum 1. Teil der Serie “Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten”