DPMA warnt

Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

“Ich empfehle allen Schutzrechtsinhabern, genau zu prüfen, ob ein Schreiben wirklich vom Deutschen Patent- und Markenamt stammt”, sagte Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA, heute in München. “Sollten Zweifel daran bestehen, ist eine Anfrage direkt beim DPMA ratsam. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dann klären, ob es sich tatsächlich um ein Schreiben aus unserem Hause handelt. Vor einer Überweisung sollte auf alle Fälle kontrolliert werden, ob die Kontonummer des DPMA angegeben ist.”

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und Überweisungsträger der genannten Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Sie enthalten detaillierte Angaben, wie beispielsweise das Aktenzeichen, Angaben zum Anmelder und zum Schutzrecht sowie den Anmelde- und den Veröffentlichungstag. Einige Unternehmen geben sich amtlich anmutende Namen und verwenden Logos, die an Hoheitszeichen erinnern. Die Schreiben sind so gestaltet, dass die Empfänger den Eindruck gewinnen könnten, sie seien zur Zahlung des ausgewiesenen Betrags verpflichtet.

Weitere Informationen, insbesondere eine ständig aktualisierte Liste derartiger Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des DPMA stehen, finden Sie auf den Internetseiten des DPMA unter: http://www.dpma.de/service/dasdpmainformiert/warnung/index.html.

Quelle: Pressemitteilung des DPMA

Verehrte Abzocker

von der Nationales Markenregister AG. Schön, dass ihr euch die Mühe gemacht habt meine Adresse zu ermitteln, um mir eure pseudo-amtliche Erinnerung zu schicken.
Ich möchte euren kostspieligen Service allerdings genauso wenig in Anspruch nehmen, wie ich mein Geld verbrenne, durch die Toilette spüle, in Schneeballsysteme stecke oder der Nigeria-Connection hinterherwerfe.

Dankbar bin ich allerdings für den zugesandten Freiumschlag.

Bin aber noch unsicher welche Überraschung ich euch damit zurückschicke.

Und wie üblich in diesem Zusammenhang die Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen des Deutschen Patent- und Markenamtes.