2007 stand der Begriff zum ersten Mal in der FTD, seitdem macht er die Runde. Doch die WestLB reklamiert die Markenrechte für sich – und mahnt den Restlb.de-Blog ab.
Quelle: FTD
markenrechtliches Sammelsurium
2007 stand der Begriff zum ersten Mal in der FTD, seitdem macht er die Runde. Doch die WestLB reklamiert die Markenrechte für sich – und mahnt den Restlb.de-Blog ab.
Quelle: FTD
Im jahrelangen Streit um die Markenrechte an einem goldfarbenen Schokolade-Osterhasen hat der Schweizer Konzern Lindt beim Handelsgericht Wien einen möglicherweise entscheidenden Sieg gegen den burgenländischen Hersteller Hauswirth errungen. Das Gericht habe einer Klage von Lindt & Sprüngli stattgegeben: Hauswirth werde die Produktion und der Vertrieb seines in Goldfolie gewickelten und mit roter Schleife versehenen Schokoladenosterhasen untersagt, teilte der Konzern am Montag in einer Aussendung mit.
Quelle: Wirtschaftsblatt.at
Der Goldhasen-Streit beschäftigt aber nicht nur österreichische Gerichte. Auch der BGH und das Europäische Gericht erster Instanz haben sich mit dem goldigen Schokoladenhohlkörper bereits beschäftigt.
Mit dem schönen Wortspiel “O2 bläst zum Marken-Streit” macht grafiker.de die Nachricht über den Streit um eine mit aufsteigenden Luftblasen gestaltete Wort-/Bildmarke auf.
Der Telefonkonzern O2 will der PR-Agentur “Future Communication Group” die Blasen in ihrem Logo verbieten. Grund: die Agentur hat sich Mitte 2010 die hochsteigenden Luftblasen vom Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.
Die Wort-/Bildmarke “FUTURE COMMUNICATION GROUP the united way to meet visions” wird vom DPMA unter der Registernummer 302009068485 geführt.
Beansprucht wird der Schutz in den Nizzaklassen 35, 42 und 45. Gegen die Markeneintragung wurde im Januar Widerspruch erhoben.
Die O2 HOLDINGS LIMITED verfügt über diverse eingetragene EU-Marken mit verschiedenen Darstellungen aufsteigender Blasen.
Beispielsweise
Registernummer: 3766144
Registernummer: 3766235
Registernummer: 3766251
Registernummer: 6261564
Registernummer: 8114001
oder auch Registernummer 8127607
Fazit: O2 hat viele schöne Blasen in verschiedenen Darstellungen vor blauem Hintergrund. Gibt ihnen das das Monopol an der Darstellung aufsteigender Luftblasen? Kann man dem Markenzeichen von O2 möglicherweise nur in der Nizzaklasse 38 (Telekommunikation) eine erhöht Kennzeichnungskraft zubilligen?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das DPMA diese Markenblase platzen lässt und einen Widerspruch zurückweist.
Sind die Logos von Sony Ericsson und Clearwire verwechslungsfähig?
Sony Ericsson hat vor einem Bezirksgericht in Virginia Klage (PDF) gegen den Wimax-Anbieter Clearwire wegen Markenrechtsverletzungen eingereicht. Der Vorwurf: Clearwires grün-weißes Wirbel-Logo ähnle zu sehr dem des Handyherstellers.
Quelle: ZDnet