Verwechslungsfähig?

Quelle: EUIPO

Sind die beiden oben dargestellten Marken verwechslungsfähig ähnlich?

Die Beschwerdekammer des EUIPO sieht das nicht so und führt dazu aus:

Die Beschwerdekammer bestätigt, dass zwischen den beiden Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe, da die einzige Ähnlichkeit zwischen ihnen in der Verwendung der Buchstaben „S“ und „J“ bestehe. Ihre unterschiedliche Anordnung, die unterschiedliche Positionierung der Buchstaben in den beiden Zeichen und ihre unterschiedliche Gestaltung, einschließlich unterschiedlicher Schattierungen und Schriftarten, führen jedoch zu einem insgesamt geringen Grad an visueller und klanglicher Ähnlichkeit zwischen ihnen. Es gibt keine begrifflichen Ähnlichkeiten, die diesen Unterschieden entgegenwirken könnten. Solche Unterschiede werden von den maßgeblichen Verkehrskreisen deutlicher wahrgenommen, da die Zeichen kurz sind. Außerdem sind die Verbraucher in der Modebranche daran gewöhnt, stilisierte Marken zu sehen, die aus einem oder zwei Buchstaben bestehen, wenn man bedenkt, dass es sich bei den betreffenden Waren hauptsächlich um Modeartikel wie Modebrillen, Schmuck, Taschen und Bekleidungsstücke handelt, bei denen einzelne Buchstaben oder Kombinationen aus zwei Buchstaben oft den Initialen von Designern oder Abkürzungen von Firmennamen entsprechen. Folglich neigen sie dazu, bei stilisierten Zweibuchstabenmarken stärker auf Unterschiede und den Kontext zu achten

Übersetzung mit DeepL

Quelle: EUIPO