Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten Teil 2

§8 Absatz 2 Nr. 5 schließt Marken von der Eintragung aus,
die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen.

Nachfolgend einige Beispiele von Wort-/Bildmarken, die seit 2020 vom DPMA auf Basis von §8 Absatz 2 Nr. 5 zurückgewiesen wurden.

Anmeldenummer 3020212132452
Anmeldenummer 3020202160046
Anmeldenummer 3020212337976
Anmeldenummer 3020211045874
Anmeldenummer 3020200039738
Anmeldenummer 3020212248795
Anmeldenummer 3020202258100
Anmeldenummer 3020202230990

Quelle: DPMA

Zum 1. Teil der Serie “Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten”