BPatG: Urheberrecht schlägt Marke

Entscheidung: Engelsflügel

Leitsatz: Zum neuen Nichtigkeitsverfahren aufgrund eines nicht registrierten älteren Rechts (Urheberrecht).

Quelle: Bundespatentgericht 29 W (pat) 39/21

Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe durch eine beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwältin oder durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt einzulegen.

Don`t mess with Godzilla

Monster-Problem für Honda. In einem Werbespot ist auf einem Bordfernseher des beworbenen Fahrzeugs kurz eine feuerspeiende Echse zu sehen.

Das findet Godzilla, oder besser gesagt das japanische Filmstudio Toho, allerdingsgar nicht witzig. Denn Honda soll Godzilla einfach in dem Spot verwendet haben, ohne Toho um Erlaubnis zu fragen. Ergo: Verletzung der Urheberrechte. Und da versteht Toho keinen Spaß und hat Honda nun in Los Angeles verklagt – so wie viele andere Firmen weltweit zuvor auch.

Quelle: Handelsblatt

Auch im Markenregister hat sich das Kennzeichen “Godzilla” der japanischen Toho Co., Ltd durchgesetzt. Sämtliche Godzilla Marken anderer Markeninhaber im deutschen oder europäischen Markenregister wurden zurückgezogen oder gelöscht.