Aus der Abteilung “schutzunfähig” im Juli präsentieren wir folgende vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesene Markenanmeldungen.
Aktenzeichen: 302010044894.6
Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird, fehlende Angabe zur Jahreszahl”
Aktenzeichen: 302010043781.2
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”
Quelle: DPMA