Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
306 51 606
Nizzaklassen: 21, 30, 31
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
markenrechtliches Sammelsurium
Die nachfolgende Marke wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht
306 51 606
Nizzaklassen: 21, 30, 31
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA
Mancher Mandant wird sie vermutlich nach der Steuerschätzung (Klasse 36) oder Rechtsberatung (Klasse 45) brauchen – die Kotztüte. Das reicht aber nicht, um der Wortmarke für diese Dienstleistungen den Markenschutz zu verweigern.
Interessant ist allerdings in der Tat die Frage nach der rechtserhaltenden Benutzung. Ich stelle mir das jedenfalls ganz hübsch vor auf dem Briefkopf oder Firmenschild.
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
301 73 287
SCANBULL
Nizzaklassen: 09, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
304 23 670
Inlive
Nizzaklassen: 09, 16, 28, 35, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
305 56 666
inlive
Nizzaklassen: 09, 16, 28, 35, 38, 41, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)
306 02 398
Pinguin Apotheke
Nizzaklassen: 05, 44
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)
Quelle: DPMA