Der Rechtsstreit zwischen dem einzigen deutschen Frank-Zappa-Fanclub in Bad Doberan und der Witwe des verstorbenen Musikers geht in eine neue Runde.
[…] Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte bei seinem Urteil im Juni eine Revision ausgeschlossen. Dagegen hatte Gail Zappa, die Witwe des amerikanischen Rockmusikers, eine Beschwerde beim BGH eingereicht, der nun stattgegeben wurde. «Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil (…) zugelassen», heißt es im Beschluss des BGH. Eine Begründung hat das Gericht nicht angegeben.
Quelle: Süddeutsche