Das EU-Patent – Neues zur Patentanmeldung ab 2016?

Bereits seit mehreren Jahren wird über die mögliche Einführung eines EU-Patents (offiziell: Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung, kurz EPeW) diskutiert. 2011 beschlossen 25 EU-Mitgliedstaaten (Italien und Spanien machen nicht mit), dass das EU-Patent Wirklichkeit werden soll. Doch seit diesem Beschluss stehen der endgültigen Durchsetzung einige Hürden im Wege. Dabei bietet das EU-Patent einen entscheidenden Vorteil – Anmelder eines EU-Patents könnten ein Patent durch ein einziges Verfahren in mehreren Ländern gleichzeitig anmelden und später als Inhaber auch in einem einzigen Verfahren durchsetzen. Welche Barrieren bereits überschritten wurden und was dem EU-Patent derzeit dennoch im Wege steht, erfahren Sie im Folgenden.

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WIPO: Patentstatistik 2010

Die World Intellectual Property Organization WIPO hat umfangreiche Statistiken zum internationalen Patentsystem im Jahr 2010 veröffentlicht.

Deutschland belegt den dritten Platz hinter den USA und Japan. Asiatische Nationen wie Japan, China und Südkorea weisen neben Spanien das stärkste Wachstum auf.

Die Top-Anmelder sind:
PANASONIC CORPORATION, Japan
ZTE CORPORATION, China
QUALCOMM INCORPORATED, USA
HUAWEI TECHNOLOGIES CO., LTD., China
KONINKLIJKE PHILIPS ELECTRONICS N.V., Niederlande
ROBERT BOSCH GMBH, Deutschland
LG ELECTRONICS INC., Korea
SHARP KABUSHIKI KAISHA, Japan
TELEFONAKTIEBOLAGET LM ERICSSON (PUBL), Schweden
NEC CORPORATION, Japan