DPMA Newsletter

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat seinen Newsletter Ausgabe 6/2024 veröffentlicht.

Aus dem Inhalt:

  • Editorial
  • DPMA ist jetzt Teil von WIPO DAS
  • IPCneu ist live: umfangreiches Update macht Recherche effizienter und benutzerfreundlicher
  • Aktualisierte Schutzrechtsklassifikationen ab Januar 2025
    • Revision der IPC zum 1. Januar 2025
    • Nizza-Klassifikation: Ab kommendem Jahr gilt die Version 2025
  • Reminder: Jetzt auf DPMAdirektPro umstellen
  • Fragen an den Kundenservice: Kann ich die Post des DPMA elektronisch erhalten?
  • Jetzt noch schnell beim physikalischen Adventskalender anmelden
  • PIZnet-Veranstaltungshinweise
  • PIZnet-Aktionswoche: Ideenschutz spart Zeit, Geld und Nerven
  • DPMA-Messekalender
  • Termine

Gebührenzahlung beim DPMA

Bitte bei Gebührenzahlungen an das DPMA beachten!

Achtung: Bezeichnung des Kontoinhabers hat sich geändert!

Aufgrund einer Neuorganisation hat sich die Bezeichnung des Kontoinhabers geändert.

Zahlungsempfänger (Kontoinhaber) ist nunmehr die Bundeskasse Halle/Saale – Dienstsitz Weiden/Oberpfalz, kurz: “BUKA Halle – DS Weiden”.

Die folgende Empfängerangabe vermeidet Zuordnungsprobleme im Bankbereich:
“BUKA Halle – DS Weiden für DPMA” oder “BUKA Halle – DS Weiden/DPMA”.

Die Bankverbindung (Konto-Nummer, Bankleitzahl) für Überweisungen an das DPMA bleibt trotz Änderung der Bezeichnung der Bundeskasse unverändert.

Bei Überweisungen aus dem Ausland empfiehlt es sich, auf eine korrekte Benennung des Zahlungsempfängers (Begünstigter) zu achten: “BUKA Halle – DS Weiden/DPMA”.

Quelle: DPMA