Kärcher setzt Farbmarke durch

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte sich unter dem Aktenzeichen 5 U 32/23 mit der Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg
Az. 416 HKO 14/22 zu befassen.

Kärcher hatte gegen die Verwendung der geschützten Farbmarke auf Hochdruckreinigungsgeräten eines italienischen Konkurrenzunternehmens geklagt.

Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Die nunmehr verhandelte Berufung wurde jetzt vom OLG zurückgewiesen.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Streitwert wurde auf 800.000 EUR festgelegt.

Zappanale – Revision vom BGH zugelassen

Der Rechtsstreit zwischen dem einzigen deutschen Frank-Zappa-Fanclub in Bad Doberan und der Witwe des verstorbenen Musikers geht in eine neue Runde.

[…] Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte bei seinem Urteil im Juni eine Revision ausgeschlossen. Dagegen hatte Gail Zappa, die Witwe des amerikanischen Rockmusikers, eine Beschwerde beim BGH eingereicht, der nun stattgegeben wurde. «Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil (…) zugelassen», heißt es im Beschluss des BGH. Eine Begründung hat das Gericht nicht angegeben.

Quelle: Süddeutsche