Völlig gaga!

Lady Gaga gegen “Baby Gaga”

Gaga ist laut Duden eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Zustand “nicht recht bei Verstand”. Das kann man sowohl von der Künsterlin Lady Gaga, wie auch von den Erfindern einer Eiscreme aus Muttermilch sagen. Dennoch sieht die Sängerin ihre Markenrechte verletzt.

Quelle: n-tv

Trotz insgesamt zweier eingetragener Marken und vier Markenanmeldungen beim USPTO lassen sich keine Markenrechte im Lebensmittelbereich für das Kennzeichen “Lady Gaga” finden. Auch auf den Markenschutz in der Klasse 43 (Verpflegung) hat die Künsterin bisher verzichtet. Insofern möglicherweise dünnes Eis, auf das man sich hier bewegt.

Auch in Europa ist “Lady Gaga” im Markenregister zu finden. Mit Priorität aus dem März 2010 wird der Schutz für die Nizzaklassen 03 und 14 (Registernummer: 8923864) und 09, 16, 18, 25 und 41 (Registernummer: 9568247) beansprucht.

Schweiz: Red Bull vs. GRUENBULL

Eine Wahlkampfaktion der Grünen im schweizer Wahlkreis Gelterkinden stößt dem österreichischen Energydrinkproduzenten Red Bull sauer auf.

Die Gelterkinder Ortssektion der Grünen will die Wählergunst mit «Gruenbull» erkaufen. So nennen sie ihren Bio-Apfelmost, den sie als Wahlwerbung im Dorf verschenken. Das Trittbrettfahrergetränk stösst dem Energydrink-Fabrikanten Red Bull sauer auf. «Aus Gründen des Markenschutzes kann Red Bull eine solche Aktion nicht akzeptieren», teilte das Unternehmen den Grünen Baselland gestern mit. Red Bull fordert die Partei auf, die Aktion bis zum 9.?März abzubrechen, sonst würden rechtliche Konsequenzen drohen. Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.

Quelle: 20min.ch

Wenn ich mir den Stier auf www.gruenbull.ch ansehe, hätte ich mich auch über einen Markenstreit mit dem Brandyhersteller Osborne nicht gewundert.

Internationale Registrierung

Registernummer: 758711
Schutz in: Schweiz, Kuba, Island, Norwegen, Russland
Nizzaklassen: 29, 30, 32, 33, 35, 38, 42
Inhaber: GRUPO OSBORNE, S.A.,

Quelle: WIPO

Smartbook Marken gelöscht?

Golem berichtet über die Löschung mehrerer Wortmarken für das Kennzeichen “Smartbook”.

Bereits im Januar hat das Deutsche Patent- und Markenamt zwei Marken der Smartbook AG komplett gelöscht, verkündet Qualcomm. Smartbook war gerichtlich gegen Qualcomm wegen Markenrechtsverletzung vorgegangen, da Qualcomm den Begriff Smartbook für eine neue Gerätekategorie zwischen Smartphone und Netbook verwendet.

Im Markenregister sind die Entscheidungen im Löschungsverfahren jedoch noch nicht veröffentlicht. Das Markenregister führt die Marken weiterhin als eingetragen. Außerdem steht der Markeninhaberin das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA zu.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Streit um die Bezeichnung Smartbook.

Ferrari – das geht ja gut los!

Gleich die erste Schlappe für Ferrari in der noch sehr jungen Rennsportsaison – der rote Bolide muss umbenannt werden.
Und ausgerechnet die Namensähnlichkeit mit einem US-Pickup wird der Rennsportlegende zum Verhängnis.

Nach einer Klage des US-Autokonzerns Ford gegen die Nutzung des Namens F150 verzichtet die Scuderia ab sofort auf diese Kurzform und will bei allen Gelegenheiten nur noch die ursprüngliche vollständige Bezeichnung F150th Italia verwenden.

Ford wollte den Italienern die Nutzung des Namens von einem Gericht verbieten lassen und forderte mindestens 100.000 Dollar (73..000 Euro) Schadensersatz.

Quelle: SPORT1

Die Wortmarke F-150 ist für die Ford Motor Company als Europäische Gemeinschaftsmarke unter den Registernummern 1084979 und 9702929 eingetragen bzw. angemeldet.