Zappanale – Revision vom BGH zugelassen

Der Rechtsstreit zwischen dem einzigen deutschen Frank-Zappa-Fanclub in Bad Doberan und der Witwe des verstorbenen Musikers geht in eine neue Runde.

[…] Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte bei seinem Urteil im Juni eine Revision ausgeschlossen. Dagegen hatte Gail Zappa, die Witwe des amerikanischen Rockmusikers, eine Beschwerde beim BGH eingereicht, der nun stattgegeben wurde. «Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil (…) zugelassen», heißt es im Beschluss des BGH. Eine Begründung hat das Gericht nicht angegeben.

Quelle: Süddeutsche

Eintracht Frankfurt – erst Streit, jetzt Fusion?

Über eine neue Entwicklung im Markenstreit um Eintracht Frankfurt berichtet hr online.de.

Die Ringer machen der Eintracht nicht nur ein Friedensangebot, sie sind von der Mitgliederversammlung des Vereins sogar aufgefordert, einen Schritt weiterzugehen. Unter dem Namen “Eckenheimer Ringer” will der einstige Namenskonkurrent in Zukunft als eigenständige Abteilung von Eintracht Frankfurt firmieren.

Markenstreit um Eintracht Frankfurt – Schultersieg für Fußballer

Es gibt nur eine Frankfurter Eintracht – das meint nicht nur die Fußball-AG. Auch das Landgericht Frankfurt vertritt diese Ansicht. Ein Ringerclub, der sich 2009 in AC Eintracht umbenannt hat, muss deshalb wieder den Namen wechseln.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts stellte in ihrem Urteil eine Verletzung des Namens- und Markenrechts des bereits seit 1929 unter diesem Namen bestehenden Fußball-Clubs fest.
Da der beklagte Ringerverein schuldhaft gehandelt habe, sei er auch zum Schadenersatz verpflichtet.

Quelle: FAZ

Die Europäische Gemeinschaftsmarke “AC Eintracht Frankfurt a.M.” (Markennummer: 008950719) des Ringervereins wird im Register des Harmonisierungsamts derzeit mit dem Status “Eintragung der Löschung anhängig” geführt.

Abmahnung – Markenstreit unter Bands

Frei.Wild versus Frei Schnauze!

Die Betreibergesellschaft der Deutschrockband Frei.Wild aus Südtirol hat kürzlich wegen eines T-Shirtmotivs die Berliner Band Frei Schnauze! abgemahnt. Der Streit zwischen den beiden Bands ist in den sehr unterschiedlichen politischen Auffassungen begründet. Bei den fraglichen Motiven sollen alle Daten des T-Shirtvertriebs offengelegt werden. Zudem ist eine Kostennote in Höhe von 1500 Euro fällig.

Quelle: Gulli

Die Wortmarke “Frei.Wild” wird vom Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 30646594 geführt. Markenschutz beansprucht die Marke in den Nizzaklassen 09, 16, 25, 35 und 41. Markeninhaber sind jedoch weder die Südtiroler Musiker noch eine entsprechende GbR, sondern ein Dame aus der Kreisstadt Horb am Neckar.

Die beanstandeten T-Shirts fallen in die Warenklasse 25 (Bekleidungsstücke).

Auch “Frei Schnauze” findet sich im Markenregister, jedoch ebenfalls nicht für die Berliner Musiker registriert.

Per Wort-/Bildmarke

hat sich die RTL Television GmbH umfangreiche Markenrechte gesichert. Und auch für Dienstleistungen zur Ausbildung und Therapie von Hunden ist das Kennzeichen unter der Registernummer 302009008959 geschützt.

Quelle: DPMA

Eintracht vs. Eintracht – wir warten weiter

Und zwar bis zum 24. August. Wobei die Tendenz wohl erwartungsgemäß in Richtung Fußballer geht.

Bleibt Eintracht Frankfurt der einzige Verein mit diesem Namen? Diese Entscheidung fällt am 24. August. Dann will die Spezialkammer für Urheber- und Namensrecht am Landgericht verkünden, ob sich der Ringerverein “Athletikclub Eintracht Frankfurt e.V.” aus dem Stadtteil Eckenheim weiter so nennen darf oder eventuell zu seiner alten Bezeichnung “AC Victoria Eckenheim” zurückkehren muss.

Quelle: WELT

Streit um Appstore – gute Karten für Amazon?

Apple streitet sich mit mehreren Unternehmen vor Gericht – darunter auch Amazon. Stein des Anstoßes ist Amazons Android-Download-Portal Appstore, durch dessen Namen Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Nun könnte in dem Streit ein Rückschlag für Apple kurz bevorstehen.

[…] Das Online-Versandhaus betreibt einen der vielen Download-Portale für Android-Apps und nennt diesen “Amazon Appstore”. Hiergegen wehrte sich Apple im März mit einer Unterlassungsklage. Doch schon drei Monate später könnte sich ein Ende des Streits abzeichnen: Die US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton, die sich mit dem Streit befasst, deutete nach einer Anhörung in Kalifornien an, dass sie Apples Klage “wahrscheinlich” nicht stattgeben werde. Das Unternehmen habe nicht schlüssig darlegen können, dass der Amazon Appstore zu einer Verwirrung beim Kunden führen könnte.

Quelle: macnews

Apple hat die Wortmarke “App Store” auch als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer 7078314) eintragen lassen. Mit Priorität vom 21.07.2008 genießt die Marke Schutz in den Klassen 35, 37, 38 und 42.

Im Markenregister des DPMA existieren noch zwei weitere “App Store” Marken.
Unter der Registernummer 302009018024 sind in den Klassen 08 und 36

Nicht elektrische Rasierapparate
Verpachtung von Immobilien, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Vermietung von Büros, Vermietung von Wohnungen, Vermittlung von Wohnungen

geschützt.
Die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 302009034399) schützt in der Klasse 08 ” nicht elektrische Rasierapparate”.

Quelle: DPMA