Eintracht vs. Eintracht – wir warten weiter

Und zwar bis zum 24. August. Wobei die Tendenz wohl erwartungsgemäß in Richtung Fußballer geht.

Bleibt Eintracht Frankfurt der einzige Verein mit diesem Namen? Diese Entscheidung fällt am 24. August. Dann will die Spezialkammer für Urheber- und Namensrecht am Landgericht verkünden, ob sich der Ringerverein “Athletikclub Eintracht Frankfurt e.V.” aus dem Stadtteil Eckenheim weiter so nennen darf oder eventuell zu seiner alten Bezeichnung “AC Victoria Eckenheim” zurückkehren muss.

Quelle: WELT

Streit um Appstore – gute Karten für Amazon?

Apple streitet sich mit mehreren Unternehmen vor Gericht – darunter auch Amazon. Stein des Anstoßes ist Amazons Android-Download-Portal Appstore, durch dessen Namen Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Nun könnte in dem Streit ein Rückschlag für Apple kurz bevorstehen.

[…] Das Online-Versandhaus betreibt einen der vielen Download-Portale für Android-Apps und nennt diesen “Amazon Appstore”. Hiergegen wehrte sich Apple im März mit einer Unterlassungsklage. Doch schon drei Monate später könnte sich ein Ende des Streits abzeichnen: Die US-Bundesrichterin Phyllis Hamilton, die sich mit dem Streit befasst, deutete nach einer Anhörung in Kalifornien an, dass sie Apples Klage “wahrscheinlich” nicht stattgeben werde. Das Unternehmen habe nicht schlüssig darlegen können, dass der Amazon Appstore zu einer Verwirrung beim Kunden führen könnte.

Quelle: macnews

Apple hat die Wortmarke “App Store” auch als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer 7078314) eintragen lassen. Mit Priorität vom 21.07.2008 genießt die Marke Schutz in den Klassen 35, 37, 38 und 42.

Im Markenregister des DPMA existieren noch zwei weitere “App Store” Marken.
Unter der Registernummer 302009018024 sind in den Klassen 08 und 36

Nicht elektrische Rasierapparate
Verpachtung von Immobilien, Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung, Vermietung von Büros, Vermietung von Wohnungen, Vermittlung von Wohnungen

geschützt.
Die Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 302009034399) schützt in der Klasse 08 ” nicht elektrische Rasierapparate”.

Quelle: DPMA

Apple – Markenstreit um iBook

Der New Yorker Verlag J. T. Colby klagt bei einem Bezirksgericht gegen Apple. Das Unternehmen aus Cupertino soll mit der Verwendung des Begriffs “iBook” die Markenrechte des Verlags verletzen.

Der Klage zufolge hat Colby die Rechte an dem Warenzeichen “iBooks” 2006 und 2007 zusammen mit anderen Vermögenswerten des Autors Byron Preiss gekauft. Preiss hatte ab 1999 mehr als 1000 Bücher unter Marke “iBooks” veröffentlicht. Colby räumt ein, dass Apple das Warenzeichen “iBook” in Bezug auf zwischen 1999 und 2006 verkaufte Macs benutzt hat. Aber erst seit 2010 verwende das Unternehmen den Begriff auch für elektronische Bücher und deren Vertrieb.

Quelle: ZDNet

Und so findet sich auch im Markenregister des USPTO unter der Registernummer 2470147 die Wortmarke “IBOOK” von Apple mit Schutz für “Computer Hardware, Computerperipheriegeräte und entsprechende Handbücher”. Die Priorität der Marke stammt von 1998.

Ähnlich stellt sich die Situation im europäischen Markenregister der Gemeinschaftsmarken dar. Mit Priorität vom 19.04.1999 genießt die Wortmarke “IBOOK” von Apple in den Klassen 09 und 16 Schutz für:

09 Computer, Computerhardware, Computerperipheriegeräte.
16 Benutzerhandbücher, die zusammen mit Computern, Computerhardware und Computerperipheriegeräten verkauft werden.

Neben “iCloud” hat Apple mit “iBook” jetzt aktuell den zweiten Markenstreit am Hals.

Basketball – Markenstreit um “Sixers”

Die Basketball-Profiliga der USA, die National Basketball Association (NBA), hat im Namens-Streit mit dem deutschen Zweitligisten BSW Sixers aus Sachsen-Anhalt einem Kompromiss zugestimmt. Danach kann das Team aus Bitterfeld-Sandersdorf-Wolfen den Team-Namen “BSW Sixers” weiter führen, muss aber die beiden Sterne aus dem Vereinslogo entfernen. Die NBA hatte sich über die mögliche Verwechslung mit den “Philadelphia 76-ers”
beschwert, die im allgemeinen US-Sprachgebrauch auch “Sixers” heißen. Das Logo der BSW Sixers sollte deshalb geändert werden, sonst würde Klage erhoben.

Dr. Heralt Hug, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner von CMS Hasche Sigle, hat den Verein in dem Markenrechtsstreit beraten. “In einem außergerichtlichen Verhandlungsmarathon – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ist es schließlich gelungen, die NBA davon zu überzeugen, dass u. a. der Logobestandteil “Sixers” in Deutschland zu keiner Verwechslung mit den “Philadelphia 76ers” führt”, sagte Dr. Heralt Hug.
Eine Klage der NBA hätte beim Gang durch die Instanzen nicht nur lange gedauert sondern auch hohe finanzielle Risiken gehabt, so Heralt Hug weiter.

Mit dem gefundenen Kompromiss sind nun nicht nur Name und Logo der BSW Sixers – Basketballer gerettet, sondern es ist auch für die Zukunft sichergestellt, dass in Bezug auf die Marke der BSW Sixers Rechtssicherheit besteht.

Quelle: Pressemitteilung CMS Hasche Sigle

Unter der Registernummer 302011027984 führt das DPMA die Wortmarke “BSW Sixers“. Das passende Logo

ist unter der Registernummer 302009049432 zu finden.

Zum Vergleich noch das Logo der PHILADELPHIA 76ers.


EU-Marke 08382434.

Markenstreit um “Andechser”

Im Bräustüberl auf dem Heiligen Berg können sich die Besucher eine Andechser Frischkäsezubereitung schmecken lassen – mit Frühlingszwiebeln und Schnittlauch oder mit Radieschen. Auch in der Klostermetzgerei kann man die Zubereitung kaufen. Doch wenn es nach der Andechser Molkerei Scheitz geht, dann dürfen die Mönche dieses Produkt nicht mehr vertreiben und auch nicht mehr dafür werben. Deshalb hatte Scheitz im Mai am Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt. Ein weiteres Kapitel des Andechser Markenstreits.

[…] Der Name „Andechser Molkerei“ und „Andechser“ in Verbindung mit Molkereiprodukten „steht für uns“. Wenn man „Andechser Frischkäse“ google, so erscheine nur eine Nennung des Klosters, „alle anderen Nennungen sind von Scheitz“. Die Wortmarke „Andechser“ sei für die Molkerei eingetragen.

[…] Die Molkerei Scheitz habe Glück gehabt, dass ihr einst Marken eingetragen wurden, die sie heute nicht mehr bekommen würde. Denn Geografische Bezeichnungen seien nicht schützenswert. „Warum soll es einem Kloster verwehrt sein, den Namen zu verwenden, der von ihm abgeleitet wird?“ Außerdem handelt es sich laut Würtenberger durchaus um ein Andechser Produkt, weil das Kloster produktverantwortlich sei. Laut Angaben im Internet werden die Frischkäsezubereitungen „täglich frisch in der Küche des Klosters hergestellt“.
Am Ende bekamen die Mönche Recht: Der Antrag von Scheitz wurde zurückgewiesen. Das Kloster darf seine eigene geografische Angabe verwenden.

Quelle: Merkur Online

Die angesprochenen Wortmarken “Andechser” kann ich allerdings weder im Markenregister von DPMA noch HABM entdecken. Unter den Europäischen Gemeinschaftsmarken finden sich jedoch zwei zurückgenommene Wortmarkenanmeldungen aus den Jahren 2004 und 2006.
Eine Wortmarke “Andechser Almkäse” (Registernummer 04139812) wurde von der Andechser Molkerei Scheitz GmbH 2004 als Europäische Gemeinschaftsmarke angemeldet und vom HABM im Jahr 2006 eingetragen.

12 Freundinnen – Freundin und 11 Freundinnen haben sich vertragen

Im Markenstreit um die Bezeichnung 11 Freundinnen haben sich der Burda-Verlag und Gruner+Jahr rechtzeitig zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft der Frauen vertragen.

Es habe nun ein ‘freundliches Agreement’ gegeben, so die Anwälte. Die 11Freundinnen würden wie gewohnt weiter erscheinen. Worin die Einigung bestand, und ob G+J auf seine Markenrechte verzichtet, wollte man aber nicht bekannt geben.

Quelle: Süddeutsche