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markenrechtliches Sammelsurium
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Unter dem Titel “Albärt gegen Albärt – Absurder Markenstreit um EM-Maskottchen” berichtet n-tv über die markenrechtliche Auseinandersetzung um die Wortmarke “Albärt”.
Hier muss man sich schon wundern, dass die UEFA sich im Vorfeld der Abstimmung um den Namen des Maskottchens nicht wenigstens mit nationalen Markenanmeldungen in der Schweiz abgesichert hat. Eigentlich ein übliches Verfahren, um nachträgliche Probleme zu verhindern. Die Schweizer Marke kann dann unter Prioritätsmitnahme bei der WIPO internationalisiert werden. So bremst man Trittbrettfahrer professionell aus.
Doch abseits des aktuellen Streits, lauern noch weitere markenrechtliche Klippen. Einerseits könnte man über die Verwechslungsfähigkeit von “Albärt” und diversen eingetragenen “Albert” Marken diskutieren.
Andererseits gibt es noch einen dritten Markeninhaber, der unter der Anmeldenummer 3020232244280 die beste Priorität für seine “Albärt” Wortmarke vorweisen kann. Allerdings weist die recht langandauernde Bearbeitung beim zuständigen Deutschen Patent- und Markenamt auf Probleme für die Marke hin.
Sehr verwundert zeigte sich der Betreiber des neuen “Rolex Deli” in Brooklyn ob der Tatsache, dass der Schweizer Luxusuhrenproduzent Rolex mit dem gewählten Unternehmensnamen unglücklich war und eine entsprechende Klage einreichte.
Seine Stellungnahme zitiert examiner.com:
There’s nothing Rolex-related on the menu. Apparently, Rolex doesn’t know the difference between a sandwich and a watch. Regular people know the difference.
Dass die Marke Rolex diverse Formen der “Fremdnutzung” erdulden muss, zeigt auch dieses Foto.
Der Spielwarenhersteller Hasbro hat Asus aufgrund des Names seines Notebook-Tablet-Hybriden “Transformer” verklagt. Hintergrund ist Hasbros Spielzeugserie “Transformers”. Dabei handelt es sich um Roboter, die sich in Flugzeuge oder Autos umwandeln lassen. Es wurden Spielzeugfiguren, TV-Serien und Filme veröffentlicht, zuletzt Transformers 3 im Jahr 2011.
Quelle: futurezone.at
Allerdings erstreckt sich der Markenschutz der Marke seit 2007 in Europa auch auf “Datenverarbeitungsgeräte und Computer und Computer-Software”. Unter der Registernummer 5787114 führt das Europäische Markenamt HABM die Wort-/Bildmarke
in den Klassen 09, 28 und 41.
In den USA hat man auf den Schutz in der Klasse 09 offenbar verzichtet. Dort bleibt aber immer noch die Option, den Markenschutz in der Klasse 09 über die Bekanntheit zu konstruieren. Angesichts von über 200 “Transformer” und “Transformers” Marken im Markenregister des USPTO kein ganz einfaches Unterfangen.
Eine andere Möglichkeit wäre die Argumentation, dass hochtechnisches, computergesteuertes Spielzeug eine hohe Verwechslungsfähigkeit mit Computerhardware aufweist.