Dschungelcamp – hat RTL gepennt?

Benutzt eigentlich noch irgendjemand den offiziellen Titel der RTL Sendung? Das dieser Tage als “Dschungelcamp” bezeichnete Fernsehformat heißt eigentlich “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“.
Diese Marke hat sich RTL auch im Januar 2004 zur ersten Ausstrahlung der Sendung registrieren lassen.

Unter der Registernummer 30402707 führt das DPMA die Wortmarke und die entsprechende Wort-/Bildmarke


findet sich unter der Nummer 30402862. Beansprucht werden jeweils die Nizzaklassen 03, 09, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 38, 41, 42, 43, 44.
Das gängigere “Dschungelcamp” wurde hingegen erst einige Tage später am 23.01.2004 angemeldet. Allerdings nicht von RTL. Die Wortmarke (Registernummer: 30403664) besetzt mit den Klassen 28, 30 und 35 wichtige Merchandising Klassen.

Die Wort-/Bildmarke


(Aktenzeichen: 302009010918.4) wurde vom Patent- und Markenamt als schutzunfähig zurückgewiesen. Im zweiten Versuch hatte der Anmelder mit der folgenden Wort-/Bildmarke allerdings mehr Erfolg.


(Registernummer: 302009042927)

Der “Dschungelkönig” ist bereits seit 1998 geschützt. Der US-Spielwarenkonzern Hasbro International, Inc. ist Inhaberin der Wortmarke (Registernummer:39824915) in der Nizzaklasse 28. Ohne Markenschutz ist derzeit die beliebte “Dschungelprüfung“, bei der vorzugsweise nervige Blondinen eklige und unangenehme Aufgaben bewältigen dürfen.

Lena – die Marken

Sie war der TV-Darling des Jahres 2010 – Lena Meyer-Landrut.
Jetzt startet Opel die erste Werbekampagne mit der Eurovision Song Contest Siegerin.
Und auch die bereist langerwarteten Marken wurden inzwischen zur Anmeldung gebracht.

Die Wortmarke “Lena Meyer-Landrut” (Registernummer: 302010043108 ) beansprucht mit Priorität vom 16.07.2010 Schutz in den Nizzaklassen 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 32, 33, 35, 38, 41, 42, 43, 45.

Die Wort-/Bildmarke

(Aktenzeichen: 302010042635.7) wurde in den Klassen 09, 16, 18, 24, 25, 26, 35, 38, 41, 42, 43 und 45 angemeldet.
Markeninhaber sind jeweils Lena Meyer-Landrut und die Raab TV-Produktion GmbH.

Quelle: DPMA

Der nächste tierische Liebling – Heidi das schielende Opossum,

Auch Beutelratten haben das Zeug zum Star. Heidi, das schielende Opossum aus dem Leipziger Zoo, hat derzeit alles was man als Berühmtheit braucht: ein riesiges Presseecho, ein Lied auf YouTube und eine Facebook-Seite mit weit mehr als 100 000 Fans – das sind mehr als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der in dem sozialen Netzwerk knapp 65 000 Menschen anhängen. Ganz viele Menschen finden Heidi «nieeedlich». Und der Leipziger Zoo findet die Aufmerksamkeit ziemlich gut. Heidi, diagnostizierte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung», sei «der neue Knut».

Quelle: WELT

Zur Webseite des Leipziger Zoos zum neuen Medienliebling

Eine entsprechende Markenanmeldung des Zoos ist bisher aber weder im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes noch im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken veröffentlicht.

Allerdings existieren bereits diverse “Heidi”-Marken. Allein im Markenregister des DPMA finden sich klassenübergreifend 59 Marken. Zu den bekannteren Markenzeichen gehören zum Beispiel:


Registernummer: 39635174
Nizzaklassen: 03, 09, 14, 18, 25


Registernummer: 30049370
Nizzaklassen: 03, 05, 09, 14, 16, 18, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 32, 41

Und selbst das Opossum findet sich im Markenregister. Unter der Registernummer 302008058382 beansprucht die Wortmarke “opossum” Schutz in den Nizzaklassen 18, 24 und 25.

Quelle: DPMA

Ach ja, der aktuelle Stand von Heidis Facebook-Fans: > 245.000

Warum DSDS nicht "Pop Idol" heißt

Fast die gesamte Welt kennt die Casting-Show für Gesangstalente unter der Bezeichnung “Pop Idol” oder “Idol” – in Deutschland veranstaltet der Sender RTL die polarisierende Show unter dem Titel “Deutschland sucht den Superstar” kurz “DSDS“.

Den Grund für den abweichenden Titel findet man im Markenregister. Am 20.03.2002 meldete die FREMANTLEMEDIA OPERATIONS BV mit Sitz in Hilversum die Marke “POP IDOL” (Registernummer: 2624591) als Europäische Gemeinschaftsmarke an. Einen Monat zuvor, am 22.02.2002 wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke “Pop-Idol” (Registernummer: 30209497) für die Klassen 03, 14, 16, 18, 25, 32, 41 beantragt. Markeninhaber ist der Musikproduzent Frank Farian. Diese Marke deckt zwar nicht den Kernbereich einer Fernsehsendung ab, blockiert aber diverse für das Merchandising relevante Warenklassen und beansprucht in der Klasse 41 mit Erziehung und sportlichen Aktivitäten ähnliche Dienstleistungen.

Im Juli 2002 meldete RTL dann die Wortmarke “Deutschland sucht den Superstar” (Registernummer: 30234432) und im Jahr 2003 auch die passende Wort-/Bildmarke


(Registernummer: 30245113) an.

Quelle: DPMA

Eine Übersicht der nationalen Ausgaben der Idols Show mit den entsprechenden Titeln findet sich in der Wikipedia.