Apple – Markenstreit um iBook

Der New Yorker Verlag J. T. Colby klagt bei einem Bezirksgericht gegen Apple. Das Unternehmen aus Cupertino soll mit der Verwendung des Begriffs “iBook” die Markenrechte des Verlags verletzen.

Der Klage zufolge hat Colby die Rechte an dem Warenzeichen “iBooks” 2006 und 2007 zusammen mit anderen Vermögenswerten des Autors Byron Preiss gekauft. Preiss hatte ab 1999 mehr als 1000 Bücher unter Marke “iBooks” veröffentlicht. Colby räumt ein, dass Apple das Warenzeichen “iBook” in Bezug auf zwischen 1999 und 2006 verkaufte Macs benutzt hat. Aber erst seit 2010 verwende das Unternehmen den Begriff auch für elektronische Bücher und deren Vertrieb.

Quelle: ZDNet

Und so findet sich auch im Markenregister des USPTO unter der Registernummer 2470147 die Wortmarke “IBOOK” von Apple mit Schutz für “Computer Hardware, Computerperipheriegeräte und entsprechende Handbücher”. Die Priorität der Marke stammt von 1998.

Ähnlich stellt sich die Situation im europäischen Markenregister der Gemeinschaftsmarken dar. Mit Priorität vom 19.04.1999 genießt die Wortmarke “IBOOK” von Apple in den Klassen 09 und 16 Schutz für:

09 Computer, Computerhardware, Computerperipheriegeräte.
16 Benutzerhandbücher, die zusammen mit Computern, Computerhardware und Computerperipheriegeräten verkauft werden.

Neben “iCloud” hat Apple mit “iBook” jetzt aktuell den zweiten Markenstreit am Hals.

2002 Libyen räumt sein Markenregister auf

Libyen ist derzeit politisch ein heißes Thema und auch aus markenrechtlicher Sicht hat das Land einiges zu bieten.

In Libyen stehen demnächst die ersten Markenverlängerungen an. Die ersten? Ja, denn im Jahr 2002 erklärte man kurzerhand Marken, die älter als August 2002 waren, für ungültig.

Neuanmeldungen finden seit 2002 statt, wobei die erste Eintragungsurkunde erst 2010 ausgestellt wurde. Der Markenschutz in Libyen gilt 10 Jahre, so dass die 2002er Marken bald zur Verlängerung anstehen.

Quelle: Markenserviceblog

EHEC schon 1994 ein Thema

– jedenfalls im Markenregister.

Aktenzeichen: 398112274

Nizzaklasse: 01

Kit bestehend aus chemischen Erzeugnissen für gewerbliche, wissenschaftliche, medizinische und diagnostische Zwecke zum Nachweis von EHEC

Status: 13.07.1999

Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft sowie beschreibende (Freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs.2 Nr.1 u.2)
„EHEC = Fachabkürzung für ‘enterohämorrhagische Escheria coli’ und Fachbegriffe der englischen Sprache; Gesamtbedeutung:Satz zusammengehöriger chemischer Erzeugnisse, die zur Feststellung, zum Erkennen bzw. zum Nachweis von EHEC-Giftgenen dient- Waren- und”

Weniger pingelig war man 1994 in Bezug auf die Internationale Markenregistrierung “EHEC-Tek” (Registernummer: 625813), die in den Klassen 01 und 05 auch mit Schutz in Deutschland registriert wurde.
Markeninhaberin ist die bioMérieux B.V. aus den Niederlanden.

MontagsMarken 20. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 17.05.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 192 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010029686

Nizzaklassen: 16, 35, 41

302010029716

Nizzaklassen: 39, 41, 43

302010030371

Nizzaklassen: 14, 18, 25
Zurückweisung durch Erstprüfer-2-Beschluss
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5) „Verstoß gegen die guten Sitten”

302010029170

Nizzaklassen: 32, 33, 43

Quelle: DPMA