MontagsMarken 23. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, 05.06.2023. An diesem Tag wurden insgesamt 255 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

Registernummer 3020232209027

Nizzaklasse 37

Registernummer 302023108845

Nizzaklassen 07, 08, 09

Registernummer 302023108881

Nizzaklassen 3-5, 16, 29-31, 34-39, 41, 42

Registernummer 3020232209310

Nizzaklassen 25, 29, 30

Quelle: DPMA

Löschungen nach Widerspruch (01/2011)

Die nachfolgendne Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht

306 61 549
PROPURA
Nizzaklassen: 03, 05

307 16 923
IPA
Nizzaklassen: 09, 16, 38, 42

30 2009 030 619

Nizzaklasse: 07

Quelle: DPMA

Löschungen (01/2012)

Die nachfolgenden Marken wurden vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

1 061 427
Diamant
Nizzaklasse: 30
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 53 741

Nizzaklasse: 25
Verfall (§ 49 MarkenG)

305 42 478

Nizzaklasse: 39
Verfall (§ 49 MarkenG)

307 20 696
Moving Shadows Urban Dance Artists
Nizzaklassen: 35, 41, 43
Verfall (§ 49 MarkenG)

30 2010 065 182
be harklich
Nizzaklasse: 11
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Löschungsanträge (26/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 26. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

303 25 153
MARRYING
Nizzaklassen: 14, 20, 25

307 54 792
BLAUSCHAF
Nizzaklassen: 16, 20, 21, 25, 35, 41

30 2010 010 945
CONTINENTAL
Nizzaklassen: 31, 44

Quelle: DPMA

Apple – Markenstreit um iBook

Der New Yorker Verlag J. T. Colby klagt bei einem Bezirksgericht gegen Apple. Das Unternehmen aus Cupertino soll mit der Verwendung des Begriffs “iBook” die Markenrechte des Verlags verletzen.

Der Klage zufolge hat Colby die Rechte an dem Warenzeichen “iBooks” 2006 und 2007 zusammen mit anderen Vermögenswerten des Autors Byron Preiss gekauft. Preiss hatte ab 1999 mehr als 1000 Bücher unter Marke “iBooks” veröffentlicht. Colby räumt ein, dass Apple das Warenzeichen “iBook” in Bezug auf zwischen 1999 und 2006 verkaufte Macs benutzt hat. Aber erst seit 2010 verwende das Unternehmen den Begriff auch für elektronische Bücher und deren Vertrieb.

Quelle: ZDNet

Und so findet sich auch im Markenregister des USPTO unter der Registernummer 2470147 die Wortmarke “IBOOK” von Apple mit Schutz für “Computer Hardware, Computerperipheriegeräte und entsprechende Handbücher”. Die Priorität der Marke stammt von 1998.

Ähnlich stellt sich die Situation im europäischen Markenregister der Gemeinschaftsmarken dar. Mit Priorität vom 19.04.1999 genießt die Wortmarke “IBOOK” von Apple in den Klassen 09 und 16 Schutz für:

09 Computer, Computerhardware, Computerperipheriegeräte.
16 Benutzerhandbücher, die zusammen mit Computern, Computerhardware und Computerperipheriegeräten verkauft werden.

Neben “iCloud” hat Apple mit “iBook” jetzt aktuell den zweiten Markenstreit am Hals.