Abmahnung für Solarworld

Das ging ja flott! Die vorgestellte Solarworld Werbung hat eine prompte Reaktion bei RWE ausgelöst.

„Mit der Kampagne verletzt Solarworld die Rechte von RWE. Unsere Marke wird als Blickfang genutzt, um für eigene Produkte zu werben. RWE hat eine Abmahnung versandt und fordert Solarworld zur Unterlassung auf. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor“, sagte ein RWE-Sprecher.

Quelle: Der Westen

STFU – Abmahnung für Onlineshop

STFU! Frei übersetzt heißt das in Netzsprache: Halt die Schnauze. Die Abkürzung hat sich ein Onlinehändler als Marke eintragen lassen. Nun mahnt er einen Webshop ab, der T-Shirts mit dem Aufdruck STFU verkauft. Lässt sich ein Netz-Fluch als Marke schützen?

Quelle: Spiegel

Die Wort-/Bildmarke ist mit Priorität vom 01.09.2005 beim DPMA registriert.


Registernummer: 30551745
14 Schmuckwaren
25 Bekleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten; Kopfbedeckungen; Gürtel
28 Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten

TEXAS HOLD’EM – dubiose Abmahnung

Mir liegt eine Vielzahl von Abmahnungen von Jörg Kindling wegen angeblicher Patentverletzungen der Wortmarke “Texas Hold`em” vor.

Tatsächlich gibt es eine eingetragene Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Inhaber dieser Marke ist Joachim Wolf, Georg-Weerth-Str. 3, 07749 Jena. Der Abmahner Jörg Kindling (Granitzer Str. 19, 18586 Ostseebad Sellin) hat den Abmahnungen eine Vollmacht von einem Martin Joachim Wolff beigefügt. Die Vollmacht ist auf den 12. März 2011 datiert und mit “Begl. Rechtsanwalt” gestempelt: So soll vermutlich der Eindruck erweckt werden, ein Rechtsanwalt stecke hinter den “Abmahnungen”.

Quelle: wortfilter.de

Unter der Registernummer 30711657 führt das DPMA die Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Die Marke ist in den Nizzaklassen 03, 06, 09, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38 und 42 eingetragen. In der Klasse 28 werden

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck

beansprucht. Zu mindestens für die Ware Spiele sollte die Marke nicht eintragungsfähig sein. So hat das DPMA auch die Wortmarkenanmeldung TEXAS HOLD’EM (Aktenzeichen: 30718279.7) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) als beschreibende Angabe zurückgewiesen. Hier war in der Klasse 28 Schutz begehrt worden für

jegliche Art von Spielautomaten mit zahlungspflichtigen Leistungen; Spielautomaten, die durch die Entgegennahme von Münzen, Banknoten, Wertmarken, Magnet- oder Chipkarten betätigt werden; jegliche Art von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnausgabe; vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate im vernetzten Betrieb; Videospielgeräte und -instrumente, nicht als Zusatzgeräte für Fernseher; elektrische und elektronische Maschinen und Apparate für Spiel-, Vergnügungs-, Unterhaltungs- und Sportzwecke; Sportautomaten und Sportgeräte, insbesondere elektronisches Dart, Tischfußball, Poolbillard, Snooker, Schießstände; Spiele; Handkonsolen zum Spielen elektronischer Spiele; Wettautomaten; Geräte und Vorrichtungen zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten; alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 28 enthalten

Zur Pokervariante Texas Hold’em informiert die Wikipedia

Texas Hold’em ist eine Variante des Kartenspiels Poker. Texas Hold’em ist neben Seven Card Stud und Omaha Hold’em die am häufigsten in Spielbanken angebotene Art des Poker-Spiels und wird vielfach bei Pokerturnieren gespielt, so auch bei der ursprünglich im Binion’s Horseshoe in Las Vegas ausgerichteten Poker-Weltmeisterschaft.

Hold’em bezeichnet allgemein all jene Poker-Varianten, bei denen fünf offene Karten (Board cards, auch Community cards) in die Mitte des Tisches gelegt werden, die von jedem Spieler zur Bildung seiner Pokerhand verwendet werden können, während jeder Spieler jedoch nicht mehr als zwei seiner Hand-Karten (Hole cards) verwenden darf.

Neben Texas Hold’em wird in den Spielbanken auch Omaha als weitere Hold’em-Variation angeboten. Texas Hold’em wird häufig kurz Hold’em genannt, doch sollte man diese Abkürzung eher meiden, um Verwechslungen mit Omaha auszuschließen./blockquote>

Markenrecht verletzt – Facebook stoppt Zuckerberg-Figur

Laut M.I.C. hat Facebook die Blogger aufgefordert die Action-Figur aus den Verkaufsregalen zu entfernen. Sie haben nämlich in einem Detail gegen das Markenrecht verstoßen. Konkret handelt es sich dabei um den kleinen blauen Würfel mit dem weißen Facebook-“f”. Eine chinesische Anwaltsfirma wies die Erfinder der Figur darauf hin, dass “Facebook” und “f” auch in China als Marken eingetragen seien

Quelle: oe24.at

Das Facebook “f” findet sich auch im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken.


Registernummer: 6675474


Registernummer: 9151226


Registernummer: 9776601

Quelle: HABM