Spezialisten für Markenrecht sitzen in einer profitablen Nische, in der ihnen die Arbeit nicht ausgeht. Worauf es in diesem Gebiet ankommt und 25 ausgesuchte Spitzenanwälte für Markenrecht.
Quelle: wiwo.de
markenrechtliches Sammelsurium
Spezialisten für Markenrecht sitzen in einer profitablen Nische, in der ihnen die Arbeit nicht ausgeht. Worauf es in diesem Gebiet ankommt und 25 ausgesuchte Spitzenanwälte für Markenrecht.
Quelle: wiwo.de
Mehr oder weniger originell sind die Gags von Comedian Mario Barth. Seinen Spruch „Nicht Quatschen Machen“ fand der Spaßmacher mit Zweitwohnsitz in Düsseldorf jedenfalls so großartig, dass er daraus eine T-Shirt-Serie machte. Um die ging es am Mittwoch vor dem Zivilgericht in der Landeshauptstadt. Denn Barth hatte eine Textilhändlerin aus Niedersachsen verklagt. Weil sie ebenfalls ein T-Shirt mit der Aufschrift „Nicht Quatschen…Machen“ auf den Markt gebracht hatte.
Quelle: Westdeutsche Zeitung
Der Löschungsantrag gegen die Marke des Komikers läuft bereits.
30 2010 070 819
Nicht quatschen, machen
Nizzaklassen: 14, 21, 24, 25, 27
Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse
Nach dem Löschungsantrag gegen die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” hat das DPMA jetzt über die Schutzfähigkeit einer zweiten Marke des Unterhalters Mario Barth zu befinden.
Markenrecht – ein komplexes Thema für Gründer – doch zum Glück hat sich unsere Fachbeitragsautorin Bettina Krause, ihres Zeichens Fachanwältin für Markenrecht, dazu bereit erklärt, in einer Videoserie auf die dringendsten Fragen zu antworten. Viel Vergnügen!
Quelle: Förderland
STFU! Frei übersetzt heißt das in Netzsprache: Halt die Schnauze. Die Abkürzung hat sich ein Onlinehändler als Marke eintragen lassen. Nun mahnt er einen Webshop ab, der T-Shirts mit dem Aufdruck STFU verkauft. Lässt sich ein Netz-Fluch als Marke schützen?
Quelle: Spiegel
Die Wort-/Bildmarke ist mit Priorität vom 01.09.2005 beim DPMA registriert.
Registernummer: 30551745
14 Schmuckwaren
25 Bekleidungsstücke, soweit in Klasse 25 enthalten; Kopfbedeckungen; Gürtel
28 Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten
Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.
25 176
Blitz
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 11.11.1896
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
46 409
Nizzaklassen: 07, 08
Anmeldetag: 08.08.1900
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
47 299
ROBUR
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 22.10.1900
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
49 374
Prinzess
Nizzaklasse: 30
Anmeldetag: 29.10.1900
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
49 548
Lloyd
Nizzaklasse: 30
Anmeldetag:17.01.1901
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
51 691
Nizzaklasse: 18
Anmeldetag: 10.09.1901
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
53 308
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 28.12.1901
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
54 341
Forman
Nizzaklassen: 03, 05
Anmeldetag: 12.08.1901
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
55 587
Jasmatzi
Nizzaklasse: 34
Anmeldetag: 06.06.1902
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
60 042
Dermasan
Nizzaklassen: 03, 05
Anmeldetag: 16.01.1903
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
63 988
Rheumaphen
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 23.09.1903
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
64 283
Waschgold
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 26.06.1903
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)
Quelle: DPMA
Im jahrelangen Streit um die Markenrechte an einem goldfarbenen Schokolade-Osterhasen hat der Schweizer Konzern Lindt beim Handelsgericht Wien einen möglicherweise entscheidenden Sieg gegen den burgenländischen Hersteller Hauswirth errungen. Das Gericht habe einer Klage von Lindt & Sprüngli stattgegeben: Hauswirth werde die Produktion und der Vertrieb seines in Goldfolie gewickelten und mit roter Schleife versehenen Schokoladenosterhasen untersagt, teilte der Konzern am Montag in einer Aussendung mit.
Quelle: Wirtschaftsblatt.at
Der Goldhasen-Streit beschäftigt aber nicht nur österreichische Gerichte. Auch der BGH und das Europäische Gericht erster Instanz haben sich mit dem goldigen Schokoladenhohlkörper bereits beschäftigt.