Hat deepseek ein Markenproblem?

Das KI-Modell von deepseek hat diese Woche die Börse in helle Aufregung versetzt und die Aktien diverser Tech-Unternehmen auf Talfahrt geschickt.

deepseek ist aktuell die am häufigsten installierte App in den Appstores von Apple und Google.

Wie ist aber die markenrechtliche Situation für das Kennzeichen “deepseek”? Relevante Klassen sind hier primär die Klasse 09 “u.A. Software” und die Klasse 42 “IT-Dienstleistungen”.

In der EU finden sich derzeit drei Unionsmarkenanmeldungen und eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Die älteste Priorität weisen die Marken der FOODGYM GROUP LIMITED aus Hongkong auf.

Am 30.12.2024 wurde die Wortmarke “deepseek” (Anmeldenummer
019125541 ) angemeldet. Parallel beantragte das Unternehmen die Wort-/Bildmarke

Anmeldenummer 019125539
Quelle: EUIPO

Beide Marken beanspruchen Schutz für folgende Waren und Dienstleistungen:


3 Schleifstoffe; Schleifstoffe, nicht für den persönlichen Gebrauch; Tierpflegemittel; Reinigungs- und Duftpräparate, nicht für den persönlichen Gebrauch; Ätherische Öle und aromatische Extrakte; Schneider- und Schusterwachs; Körperpflegemittel.

5 Luftdesodorierungs- und Luftreinigungspräparate; Zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse; Zahnmedizinische Präparate und Erzeugnisse sowie medizinische Zahnputzmittel; Diätetische Präparate und Nahrungsergänzungsmittel; Hygieneerzeugnisse und -artikel; Schädlingsbekämpfungspräparate und -artikel; Hygienepräparate und -artikel.

29 Vogeleier und Eierprodukte; Molkereiprodukte und deren Ersatzprodukte; Speiseöle und -fette; Nicht lebende Fische, Meeresfrüchte und Weichtiere; Fleisch und Fleischerzeugnisse; Zubereitete Insekten und Larven; Verarbeitete Früchte, Pilze, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte; Natürliche und künstliche Wursthüllen; Suppen und Brühen, Fleischextrakte.

30 Zucker, natürliche Süßungsmittel, süße Glasuren und Füllungen sowie Bienenprodukte zu Speisezwecken und essbare Verzierungen; Speisesalz, Würzmittel, Gewürze, Aromastoffe für Getränke; Verarbeitetes Getreide und Stärken für Nahrungsmittel sowie Waren hieraus, Backzubereitungen und Hefe; Eiscreme, gefrorener Joghurt und Sorbets; Kühleis; Kaffee, Tee, Kakao und Ersatzstoffe hierfür.

31 Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Erzeugnisse der Aquakultur; Nicht künstliche Köder; Streu- und Einstreumaterialien für Tiere; Futtermittel und Tiernahrung; Lebende Tiere, Lebewesen für die Zucht.

32 Biere und alkoholfreie Biere; Alkoholfreie Getränke; Alkoholfreie Präparate für die Zubereitung von Getränken.

33 Alkoholische Getränke, ausgenommen Bier; Alkoholische Essenzen und Extrakte; Alkoholische Präparate für die Herstellung von Getränken; Alkoholische Präparate für die Zubereitung von Getränken.

35 Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Hilfe in Geschäftsangelegenheiten, Geschäftsführung und administrative Dienstleistungen.

36 Finanzdienstleistungen, Geldgeschäfte und Dienstleistungen von Banken; Fundraising und finanzielles Sponsoring; Versicherungsdienstleistungen; Underwriting in Bezug auf Versicherungen; Pfandleihdienste; Ausgabe von Wert- und Gutscheinkarten; Immobiliendienstleistungen; Depotverwahrungsdienste; Finanzielle Begutachtungsdienste.

42 Designdienstleistungen; IT-Dienstleistungen; Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; Prüfung, Authentifizierung und Qualitätskontrolle.

Erst am 17.01.2025, also mehr als zwei Wochen nach den Konfliktmarken, beantragt die Hangzhou DeepSeek Artificial Intelligence Co., Ltd. den Markenschutz beim EUIPO für die Wort-/Bildmarke

Anmeldenummer 019132449
Quelle: EUIPO

Beantragt wird der Schutz für Waren und Dienstleistungen der Klassen
9, 35, 38, 41 und 42 .

In den Klassen 35 und 42 gibt es deutliche Überschneidungen mit den prioritätsälteren Marken.

Fraglich ist aber auch die Schutzfähigkeit des Kennzeichens als Wortmarke.

Zur Abstimmung über die Eintragungsfähigkeit.

Huddle – Markenproblem für Google+?

Nicht einmal eine Woche nach dem Start der öffentlichen Testphase steht Google bei Google+ möglicherweise juristischer Ärger ins Haus. Denn eine der Kernfunktionen verletzt möglicherweise die Namensrechte eines bereits 2006 in Großbritannien gegründeten Unternehmens.

Dabei handelt es sich um Huddle, die eine gleichnamige Web-Applikation für Projektmanagement und „Team Collaboration“ anbieten.

Quelle: ComputerBase

Die Wortmarke “HUDDLE” ist unter der Registernummer 5558531 mit Priorität vom 15.12.2006 als Europäische Gemeinschaftsmarke registriert. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 35, 38 und 42. Das Dienstleistungsverzeichnis in der Klasse 42 lautet:

Computer-Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Informatikers; Erstellung, Pflege und Hosting von Online-Webeinrichtungen für Dritte; Hosting von Inhalten Dritter auf Websites; Hosting von Online-Web-Einrichtungen für Dritte zur Organisation und Durchführung von Online-Meetings, Online-Zusammenkünften und interaktiven Online-Diskussionen; Computerdienstleistungen in Form von kundenspezifischen Webseiten mit Multimedia, Videos, Fotos, Informationen, Unternehmensinformationen und Unternehmensprofilen, persönlichen Informationen und persönlichen Profilen; Vermietung und Leasing von Computersoftware; Leistungen in Bezug auf die Entwicklung von Websites; Entwurf von Webseiten; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend aufgeführten Dienstleistungen.

Im Jahr 2008 wurde die Marke über eine Internationale Registrierung bei der WIPO (Registernummer 965976) in insgesamt 36 weiteren Staaten angemeldet. Eine Anmeldung für die USA ist jedoch in diesem Rahmen nicht vorgenommen worden.

Quelle: HABM, WIPO

ChaCha – Markenproblem für HTC

Möglicherweise hat man bei HTC bei der Namensgebung des HTC ChaCha ein klein wenig “geschlampt”. Die Firma ChaCha Search Inc. besitzt die Markenrechte für den Begriff “ChaCha” in den USA und Europa. In den USA hat ChaCha nun vor einigen Tagen Klage gegen HTC eingereicht. ChaCha ist ein Echtzeit-Antworten-Service. Und bietet unter anderem auch eine Android App an. Das HTC ChaCha ist eines der beiden Facebook-Smartphones von HTC.

Quelle: androider.de

Die Chacha Search Inc. besitzt mit Priorität vom 01.11.2006 und 02.05.2008 die Rechte an folgenden Internationalen Registrierungen:

Markennummer: 905909
Wortmarke CHACHA
Vertragsstaaten AU, CN, EM, IR, JP, KR, MA, NO
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data on a global computer network; search engine services, namely, providing specific information as requested by customers via the Internet in the nature of customized searching.

Markennummer: 966211

Vertragsstaaten AU, CN, EM, JP, KR, NO, RU
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer; providing search engine services via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer.

Die Markenanmeldung “HTC CHACHA” wird vom HABM unter der Nummer 9733346 geführt. Anmeldedatum ist der 14.02.2011.
Beansprucht wird der Schutz in der Klasse 09 für:

Mobile phones, smartphones, wireless phones, wireless devices, portable computers and personal digital assistants, computer hardware and software for mobile, portable and wireless devices; user interface software; computer hardware and software for user interfacing, telecommunications and telecommunications services; computer hardware and software for transmitting and receiving voice, image, data, audio, video and multimedia content; wireless modems; headsets, headsets with wireless transmission function, connection cables, cradles, mounts, face plates, batteries, power adaptors, chargers, cases, in-vehicle chargers, in-vehicle holders, remote controls, keyboards, microphones, loudspeakers, leather pouches for mobile phones.

Entscheidende Frage ist also, ob die Dienstleistungen einer Suchmaschine derart verwechslungsfähig mit einem Smartphone sind, dass der zusätzliche Wortbestandteil “HTC” diese Verwechslungsfähigkeit nicht neutralisieren kann.