Huddle – Markenproblem für Google+?

Nicht einmal eine Woche nach dem Start der öffentlichen Testphase steht Google bei Google+ möglicherweise juristischer Ärger ins Haus. Denn eine der Kernfunktionen verletzt möglicherweise die Namensrechte eines bereits 2006 in Großbritannien gegründeten Unternehmens.

Dabei handelt es sich um Huddle, die eine gleichnamige Web-Applikation für Projektmanagement und „Team Collaboration“ anbieten.

Quelle: ComputerBase

Die Wortmarke “HUDDLE” ist unter der Registernummer 5558531 mit Priorität vom 15.12.2006 als Europäische Gemeinschaftsmarke registriert. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 35, 38 und 42. Das Dienstleistungsverzeichnis in der Klasse 42 lautet:

Computer-Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Informatikers; Erstellung, Pflege und Hosting von Online-Webeinrichtungen für Dritte; Hosting von Inhalten Dritter auf Websites; Hosting von Online-Web-Einrichtungen für Dritte zur Organisation und Durchführung von Online-Meetings, Online-Zusammenkünften und interaktiven Online-Diskussionen; Computerdienstleistungen in Form von kundenspezifischen Webseiten mit Multimedia, Videos, Fotos, Informationen, Unternehmensinformationen und Unternehmensprofilen, persönlichen Informationen und persönlichen Profilen; Vermietung und Leasing von Computersoftware; Leistungen in Bezug auf die Entwicklung von Websites; Entwurf von Webseiten; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend aufgeführten Dienstleistungen.

Im Jahr 2008 wurde die Marke über eine Internationale Registrierung bei der WIPO (Registernummer 965976) in insgesamt 36 weiteren Staaten angemeldet. Eine Anmeldung für die USA ist jedoch in diesem Rahmen nicht vorgenommen worden.

Quelle: HABM, WIPO

ChaCha – Markenproblem für HTC

Möglicherweise hat man bei HTC bei der Namensgebung des HTC ChaCha ein klein wenig “geschlampt”. Die Firma ChaCha Search Inc. besitzt die Markenrechte für den Begriff “ChaCha” in den USA und Europa. In den USA hat ChaCha nun vor einigen Tagen Klage gegen HTC eingereicht. ChaCha ist ein Echtzeit-Antworten-Service. Und bietet unter anderem auch eine Android App an. Das HTC ChaCha ist eines der beiden Facebook-Smartphones von HTC.

Quelle: androider.de

Die Chacha Search Inc. besitzt mit Priorität vom 01.11.2006 und 02.05.2008 die Rechte an folgenden Internationalen Registrierungen:

Markennummer: 905909
Wortmarke CHACHA
Vertragsstaaten AU, CN, EM, IR, JP, KR, MA, NO
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data on a global computer network; search engine services, namely, providing specific information as requested by customers via the Internet in the nature of customized searching.

Markennummer: 966211

Vertragsstaaten AU, CN, EM, JP, KR, NO, RU
Nizzaklasse: 42
Dienstleistungen: Search engine services, namely, providing search engines for obtaining data via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer; providing search engine services via the internet, telecommunication systems, text messaging, wireless devices, and other forms of data transfer.

Die Markenanmeldung “HTC CHACHA” wird vom HABM unter der Nummer 9733346 geführt. Anmeldedatum ist der 14.02.2011.
Beansprucht wird der Schutz in der Klasse 09 für:

Mobile phones, smartphones, wireless phones, wireless devices, portable computers and personal digital assistants, computer hardware and software for mobile, portable and wireless devices; user interface software; computer hardware and software for user interfacing, telecommunications and telecommunications services; computer hardware and software for transmitting and receiving voice, image, data, audio, video and multimedia content; wireless modems; headsets, headsets with wireless transmission function, connection cables, cradles, mounts, face plates, batteries, power adaptors, chargers, cases, in-vehicle chargers, in-vehicle holders, remote controls, keyboards, microphones, loudspeakers, leather pouches for mobile phones.

Entscheidende Frage ist also, ob die Dienstleistungen einer Suchmaschine derart verwechslungsfähig mit einem Smartphone sind, dass der zusätzliche Wortbestandteil “HTC” diese Verwechslungsfähigkeit nicht neutralisieren kann.