MarkenG schlägt DSGVO

Vor einigen Tagen hatte ich über den Versuch eines Markenanmelders berichtet, seine personenbezogenen Anmelderdaten und die Zustellanschrift zur Markenanmeldung aus dem Markenregister löschen zu lassen.

Über den Anspruch auf Löschung gem. ART 17 DSGVO musste das DPMA als verantwortliche Stelle entscheiden. Nach Auskunft der Pressestelle des DPMA werden deratige Anträge nur äußerst selten gestellt. Daher dauerte die Bearbeitung des Antrages ein paar Tage.

Jetzt werden die Anmelderangaben wieder vollständig im Markenregister geführt.

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

136 120
Hoch’s
Nizzaklasse: 33
Anmeldedatum: 26.09.1910
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.10.2010

138 298
Beniform
Nizzaklasse: 05
Anmeldedatum: 15.09.1910
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) 01.10.2010

150 751
ANSCO.
Nizzaklassen: 01, 09
Anmeldedatum: 23.02.1911
Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG)

Quelle: DPMA