Kotztüte

Mancher Mandant wird sie vermutlich nach der Steuerschätzung (Klasse 36) oder Rechtsberatung (Klasse 45) brauchen – die Kotztüte. Das reicht aber nicht, um der Wortmarke für diese Dienstleistungen den Markenschutz zu verweigern.

Interessant ist allerdings in der Tat die Frage nach der rechtserhaltenden Benutzung. Ich stelle mir das jedenfalls ganz hübsch vor auf dem Briefkopf oder Firmenschild.

Lena – die Marken

Sie war der TV-Darling des Jahres 2010 – Lena Meyer-Landrut.
Jetzt startet Opel die erste Werbekampagne mit der Eurovision Song Contest Siegerin.
Und auch die bereist langerwarteten Marken wurden inzwischen zur Anmeldung gebracht.

Die Wortmarke “Lena Meyer-Landrut” (Registernummer: 302010043108 ) beansprucht mit Priorität vom 16.07.2010 Schutz in den Nizzaklassen 09, 14, 16, 18, 24, 25, 26, 28, 32, 33, 35, 38, 41, 42, 43, 45.

Die Wort-/Bildmarke

(Aktenzeichen: 302010042635.7) wurde in den Klassen 09, 16, 18, 24, 25, 26, 35, 38, 41, 42, 43 und 45 angemeldet.
Markeninhaber sind jeweils Lena Meyer-Landrut und die Raab TV-Produktion GmbH.

Quelle: DPMA