MontagsMarken 27. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 05.07.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 176 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010040168

Nizzaklassen: 35, 41, 42

302010040173

Nizzaklassen: 38, 41, 43

302010042640

Nizzaklassen: 16, 35, 39

302010040469

Nizzaklassen: 18, 24, 25

Quelle: DPMA

MontagsMarken 26. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 28.06.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 169 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010039467

Nizzaklassen: 18, 29

302010039203

Nizzaklasse: 33

302010038447

Nizzaklassen: 35, 36, 38
Schutzunfähig – Zurückgewiesen

302010038161

Nizzaklassen: 35, 41, 43

Quelle: DPMA

MontagsMarken 25. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 21.06.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 164 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010036995

Nizzaklassen: 11, 20, 42

302010037200

Nizzaklasse: 44

302010037237

Nizzaklassen: 18, 20

302010037324

Nizzaklassen: 32, 33, 41

Quelle: DPMA

Ausländische Priorität

Zum Thema ausländische Priorität bei der Markenanmeldung informiert das Markenserviceblog.

Die Priorität einer Marke bestimmt sich nach dem Anmeldetag oder – falls eine ausländische Priorität in Anspruch genommen wird – nach deren Prioritätstag.

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann beispielsweise der Inhaber einer deutschen Marke bei der Anmeldung einer englischen Marke den Prioritätstag der deutschen Anmeldung in Anspruch nehmen. Dies hat zur Folge, dass der englische Markenschutz ab dem Tag der deutschen Anmeldung gilt. Umgekehrt kann freilich auch der Inhaber einer englischen Marke deren Priorität bei der Anmeldung einer deutschen Marke in Anspruch nehmen.

Ob eine ausländische Priorität in Anspruch genommen werden kann, richtet sich zunächst danach, ob das Land der Erstanmeldung und das Land der Zweitanmeldung durch einen Staatsvertrag, namentlich der PVÜ, verbunden sind. Zur Zeit sind 173 Staaten durch die PVÜ verbunden.

MontagsMarken 22. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 31.05.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 243 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010020679

Nizzaklassen: 09, 11, 16, 30

302010031335

Nizzaklassen: 18, 25, 35

302010032177

Nizzaklassen:25, 38, 41

302010032725

Nizzaklassen: 19, 37, 42

Quelle: DPMA