Deutsche Marke oder Europäische Gemeinschaftsmarke?

Mit dem Thema deutsche Marke und/oder EU-Marke und wenn ja wie macht man es richtig, befasst sich das Markenserviceblog.

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 69.072 deutsche Marken (DE-Marken) beim DPMA angemeldet. Im Vorjahr waren 69.069 Markenanmeldungen. Beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wurden dahingegen insgesamt 81.715 EU-Marken angemeldet. Das ist gegenüber 2009 eine Steigerung von satten +12,27 Prozent. Was sind also die Gründe für diese Verschiebung und welche Bedeutung haben DE-Anmeldungen im Vergleich zu EU-Anmeldungen noch?

[…] Bei aller Euphorie für die EU-Marke ist aber immer im Hinterkopf zu behalten, dass bereits ein Problem in einem EU-Mitgliedsstaat (und sei es nur eine ältere verwechslungsfähige Marke auf Malta) die gesamte EU-Marke infiziert und zu Fall bringen kann.

Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass der Markenanmelder nicht auf scheinbar günstige Pauschalangebote für EU-Markenanmeldungen inkl. Recherchen zurückgreift. Er sollte ganz genau schauen, was die angebliche “EU-Recherche” beinhaltet. Wird nur eine sogenannte Recherche nach EU- und IR-Marken im Paket oder in Ergänzung zum Anmeldeauftrag angeboten, handelt es sich in aller Regel nicht um eine vollwertige EU-Recherche mit einer Suche in allen nationalen Datenbanken der EU-Mitgliedsländer + EU + IR, sondern um eine bloße Recherche in den Datenbanken des HABM nach Gemeinschaftmarken bzw. bei der WIPO nach internationalen Registrierungen, also nur EU und IR. Es ist bei der EU-Marke jedoch angezeigt, möglichst alle nationalen Datenbanken der EU-Mitgliedsstaaten abzuprüfen.

Markenanmeldung Schweiz – Vertreterzwang aufgehoben

Mit dem Inkrafttreten des Patentanwaltsgesetzes (PAG) am 1. Juli 2011 wird der im Patentgesetz, im Markenschutzgesetz und im Designgesetz festgehaltene Vertreterzwang aufgehoben: Mussten Anmelder und Hinterleger ohne Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz bisher einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter bestellen, können sie neu auch nur ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen (Art. 13 Abs. 1 PatG; Art. 42 MSchG; Art. 18 Abs. 1 DesG).

Quelle: IGE

MontagsMarken 33. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag, dem 16.08.2010. An diesem Tag wurden insgesamt 149 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302010049043

Nizzaklassen: 35, 41, 42, 45

302010048791

Nizzaklassen: 16, 24, 25

302010048704

Nizzaklassen: 31, 35, 41

302010048707

Nizzaklasse: 45

Quelle: DPMA

Huddle – Markenproblem für Google+?

Nicht einmal eine Woche nach dem Start der öffentlichen Testphase steht Google bei Google+ möglicherweise juristischer Ärger ins Haus. Denn eine der Kernfunktionen verletzt möglicherweise die Namensrechte eines bereits 2006 in Großbritannien gegründeten Unternehmens.

Dabei handelt es sich um Huddle, die eine gleichnamige Web-Applikation für Projektmanagement und „Team Collaboration“ anbieten.

Quelle: ComputerBase

Die Wortmarke “HUDDLE” ist unter der Registernummer 5558531 mit Priorität vom 15.12.2006 als Europäische Gemeinschaftsmarke registriert. Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 35, 38 und 42. Das Dienstleistungsverzeichnis in der Klasse 42 lautet:

Computer-Dienstleistungen; Dienstleistungen eines Informatikers; Erstellung, Pflege und Hosting von Online-Webeinrichtungen für Dritte; Hosting von Inhalten Dritter auf Websites; Hosting von Online-Web-Einrichtungen für Dritte zur Organisation und Durchführung von Online-Meetings, Online-Zusammenkünften und interaktiven Online-Diskussionen; Computerdienstleistungen in Form von kundenspezifischen Webseiten mit Multimedia, Videos, Fotos, Informationen, Unternehmensinformationen und Unternehmensprofilen, persönlichen Informationen und persönlichen Profilen; Vermietung und Leasing von Computersoftware; Leistungen in Bezug auf die Entwicklung von Websites; Entwurf von Webseiten; Information und Beratung in Bezug auf alle vorstehend aufgeführten Dienstleistungen.

Im Jahr 2008 wurde die Marke über eine Internationale Registrierung bei der WIPO (Registernummer 965976) in insgesamt 36 weiteren Staaten angemeldet. Eine Anmeldung für die USA ist jedoch in diesem Rahmen nicht vorgenommen worden.

Quelle: HABM, WIPO

Portugal: Halbe Gebühren für Online-Markenanmeldung

Beim DPMA spart man mit der online eingereichten Markenanmeldung exakt 10.- EUR an amtlichen Anmeldegebühren – 290.- EUR statt 300.- EUR bei Einreichung in Papierform.

Einen anderen Weg beschreitet jetzt Portugal und halbiert in der neuen Gebührenstruktur die jeweils anfallenden amtlichen Gebühren im Vergleich zur Papierform.

via Class 46