Löschungsanträge (07/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 7. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

2 913 183

Nizzaklasse: 30

397 35 468

Nizzaklasse: 30
Löschungsantrag zwischenzeitlich zurückgenommen

306 22 653
mafiadinner
Nizzaklassen: 25, 28, 41, 43

306 41 215
fliesen24
Nizzaklassen: 03, 11, 19

307 01 834

Nizzaklassen: 3, 4, 6, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 36, 38, 39, 40, 41, 43, 45

30 2009 015 493
KARACA
Nizzaklassen: 08, 11, 21

30 2009 023 365
EDUCAT
Nizzaklasse: 41

Quelle: DPMA

Kotztüte

Mancher Mandant wird sie vermutlich nach der Steuerschätzung (Klasse 36) oder Rechtsberatung (Klasse 45) brauchen – die Kotztüte. Das reicht aber nicht, um der Wortmarke für diese Dienstleistungen den Markenschutz zu verweigern.

Interessant ist allerdings in der Tat die Frage nach der rechtserhaltenden Benutzung. Ich stelle mir das jedenfalls ganz hübsch vor auf dem Briefkopf oder Firmenschild.

Dschungelcamp – hat RTL gepennt?

Benutzt eigentlich noch irgendjemand den offiziellen Titel der RTL Sendung? Das dieser Tage als “Dschungelcamp” bezeichnete Fernsehformat heißt eigentlich “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“.
Diese Marke hat sich RTL auch im Januar 2004 zur ersten Ausstrahlung der Sendung registrieren lassen.

Unter der Registernummer 30402707 führt das DPMA die Wortmarke und die entsprechende Wort-/Bildmarke


findet sich unter der Nummer 30402862. Beansprucht werden jeweils die Nizzaklassen 03, 09, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 30, 32, 33, 34, 35, 38, 41, 42, 43, 44.
Das gängigere “Dschungelcamp” wurde hingegen erst einige Tage später am 23.01.2004 angemeldet. Allerdings nicht von RTL. Die Wortmarke (Registernummer: 30403664) besetzt mit den Klassen 28, 30 und 35 wichtige Merchandising Klassen.

Die Wort-/Bildmarke


(Aktenzeichen: 302009010918.4) wurde vom Patent- und Markenamt als schutzunfähig zurückgewiesen. Im zweiten Versuch hatte der Anmelder mit der folgenden Wort-/Bildmarke allerdings mehr Erfolg.


(Registernummer: 302009042927)

Der “Dschungelkönig” ist bereits seit 1998 geschützt. Der US-Spielwarenkonzern Hasbro International, Inc. ist Inhaberin der Wortmarke (Registernummer:39824915) in der Nizzaklasse 28. Ohne Markenschutz ist derzeit die beliebte “Dschungelprüfung“, bei der vorzugsweise nervige Blondinen eklige und unangenehme Aufgaben bewältigen dürfen.

Nur wenn Rammstein drin ist, darf auch Rammstein draufstehen

Das Label der finnischen Cello-Metaller von Apocalyptica muss nach einem Vergleich des Landesgerichts Berlin wegen Verletzung von Marken- und Namensrechten 45.000 Euro Schadensersatz an die Band Rammstein zahlen.

Die Berliner Industrialrocker verklagten Sonymusic, nachdem Apocalyptica ihr 2007er Album “Worlds Collide” mit dem Zusatz “featuring Rammstein” in Zeitschriften, auf Plakaten sowie mittels Aufklebern auf den Tonträgern beworben hatten.

Quelle: laut.de

Die Marke “Rammstein” ist bundesweit, europaweit und international geschützt.
Die älteste deutsche Marke (Registernummer: 39535764) datiert von 1995. Der Schutz als Europäische Gemeinschaftsmarke (Registernummer: 5649181) wurde allerdings erst 2007 beantragt. Zusätzlich besteht über eine Internationale Registrierung bei der WIPO (Registernummer: 874533) auch Schutz in der Schweiz.