Löschungen (18/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Löschungsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

2 049 962
BOHAE
Nizzaklasse: 33
Verfall (§ 49 MarkenG)

300 82 203

Nizzaklassen: 06, 42
Verfall (§ 49 MarkenG)

303 31 969

Nizzaklassen: 01, 04, 17
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 009 649
Hully-Gully Drecksaufest
Nizzaklasse: 41
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

30 2008 067 870

Nizzaklassen: 09, 16, 42
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

“Nichts reimt sich auf Uschi” – Löschung beantragt

Der bereits im Februar angekündigte Löschungsantrag gegen die Wortmarke “Nichts reimt sich auf Uschi” des Komikers Mario Barth ist jetzt vom DPMA veröffentlicht worden.

Beantragt wurde die Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse.

Löschungsanträge (15/2011)

Gegen die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt in der 15. Kalenderwoche ein Löschungsantrag veröffentlicht.

306 53 034
LAPD
Nizzaklassen: 18, 25, 35

30 2008 038 700

Nizzaklassen: 3, 5, 8, 11, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 39, 41, 43, 44

Quelle: DPMA

TEXAS HOLD’EM – dubiose Abmahnung

Mir liegt eine Vielzahl von Abmahnungen von Jörg Kindling wegen angeblicher Patentverletzungen der Wortmarke “Texas Hold`em” vor.

Tatsächlich gibt es eine eingetragene Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Inhaber dieser Marke ist Joachim Wolf, Georg-Weerth-Str. 3, 07749 Jena. Der Abmahner Jörg Kindling (Granitzer Str. 19, 18586 Ostseebad Sellin) hat den Abmahnungen eine Vollmacht von einem Martin Joachim Wolff beigefügt. Die Vollmacht ist auf den 12. März 2011 datiert und mit “Begl. Rechtsanwalt” gestempelt: So soll vermutlich der Eindruck erweckt werden, ein Rechtsanwalt stecke hinter den “Abmahnungen”.

Quelle: wortfilter.de

Unter der Registernummer 30711657 führt das DPMA die Wortmarke TEXAS HOLD’EM. Die Marke ist in den Nizzaklassen 03, 06, 09, 12, 14, 16, 17, 18, 21, 22, 24, 25, 28, 32, 33, 34, 35, 38 und 42 eingetragen. In der Klasse 28 werden

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten; Christbaumschmuck

beansprucht. Zu mindestens für die Ware Spiele sollte die Marke nicht eintragungsfähig sein. So hat das DPMA auch die Wortmarkenanmeldung TEXAS HOLD’EM (Aktenzeichen: 30718279.7) wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1) als beschreibende Angabe zurückgewiesen. Hier war in der Klasse 28 Schutz begehrt worden für

jegliche Art von Spielautomaten mit zahlungspflichtigen Leistungen; Spielautomaten, die durch die Entgegennahme von Münzen, Banknoten, Wertmarken, Magnet- oder Chipkarten betätigt werden; jegliche Art von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnausgabe; vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate im vernetzten Betrieb; Videospielgeräte und -instrumente, nicht als Zusatzgeräte für Fernseher; elektrische und elektronische Maschinen und Apparate für Spiel-, Vergnügungs-, Unterhaltungs- und Sportzwecke; Sportautomaten und Sportgeräte, insbesondere elektronisches Dart, Tischfußball, Poolbillard, Snooker, Schießstände; Spiele; Handkonsolen zum Spielen elektronischer Spiele; Wettautomaten; Geräte und Vorrichtungen zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten; alle vorgenannten Waren soweit in Klasse 28 enthalten

Zur Pokervariante Texas Hold’em informiert die Wikipedia

Texas Hold’em ist eine Variante des Kartenspiels Poker. Texas Hold’em ist neben Seven Card Stud und Omaha Hold’em die am häufigsten in Spielbanken angebotene Art des Poker-Spiels und wird vielfach bei Pokerturnieren gespielt, so auch bei der ursprünglich im Binion’s Horseshoe in Las Vegas ausgerichteten Poker-Weltmeisterschaft.

Hold’em bezeichnet allgemein all jene Poker-Varianten, bei denen fünf offene Karten (Board cards, auch Community cards) in die Mitte des Tisches gelegt werden, die von jedem Spieler zur Bildung seiner Pokerhand verwendet werden können, während jeder Spieler jedoch nicht mehr als zwei seiner Hand-Karten (Hole cards) verwenden darf.

Neben Texas Hold’em wird in den Spielbanken auch Omaha als weitere Hold’em-Variation angeboten. Texas Hold’em wird häufig kurz Hold’em genannt, doch sollte man diese Abkürzung eher meiden, um Verwechslungen mit Omaha auszuschließen./blockquote>