Die NBA präsentiert das neue Markenoutfit der LA Clippers.
Im Markenregister des EUIPO finden sich dazu folgende Markenanmeldungen vom 27. Februar 2024:
markenrechtliches Sammelsurium
Die NBA präsentiert das neue Markenoutfit der LA Clippers.
Im Markenregister des EUIPO finden sich dazu folgende Markenanmeldungen vom 27. Februar 2024:
Heute mit der ältesten Marke des Vereins aus dem spanischen Markenregister:
Anmeldenummer M0208385(X)
Anmeldedatum 14.11.1947
Zum Vergleich die Marke aus 2024.
Anmeldenummer M4261203
Soll das Logo des zerschlagenen Chemie-und Pharmakonzerns Hoechst AG beim Patent- und Markenamt gelöscht werden? Mit dieser Frage befasst sich seit Mittwoch das Landgericht Frankfurt.
In erster Linie geht es um das Hoechst-Emblem, das seit 1967 für den Konzern stand. Andere Namenszüge gehen sogar auf das Jahr 1925 zurück. Der private Kläger beruft sich vor Gericht darauf, dass die Markenzeichen schon seit längerer Zeit nicht mehr benutzt würden und aus diesem Grund gelöscht werden könnten.
Quelle: hr-online.de
Das Logo der einstigen Hoechst AG findet sich erstmals 1952 im Markenregister.
Registernummer: 633916
Die Wort-/Bildmarke wurde jedoch im Jahr 2002 wegen Nichtverlängerung gelöscht.
Die älteste noch registrierte Version wird vom DPMA unter der Registernummer 842775 geführt.
Nizzaklassen: 01, 02, 05
Die Marke mit Priorität vom 31.08.1966 befindet sich im Besitz der Hoecht GmbH.
Der Hintergrund des Streits wird klar, wenn man die Markenanmeldungen der jüngeren Vergangenheit betrachtet.
Am 22.02.2011 wird die nachfolgende Marke von einem in berlin ansässigen Privatmann angemeldet.
Registernummer: 302011010546
Nizzaklassen: 01, 02, 03, 04, 05, 17, 23
Die Marke wird am 20.04.2011 eingetragen und ist inzwischen mit einem Widerspruchsverfahren belegt.
Eine gleichzeitig angeledete Wortmarke befindet sich noch im Anmeldestadium. Es liegt der Verdacht nahe, dass das DPMA gegen die Eintragung der Marke Vorbehalte hat.
Am 18.11.2011 wurde die Hoechst GmbH tätig und meldete ihrerseits die Wort-/Bildmarke
(Aktenzeichen: 3020110627835)
in den Klassen 01, 05, 10 und 35 an.
Auf europäischer Ebene wurde eine Münchner Patentanwaltskanzlei aktiv und meldete die Wortmarke “Hoechst” (Markennummer: 9442121) am 13.10.2010 für die Klassen 01, 02, 03, 06, 14, 35, 42 und 45 an.
Die Marke ist mit zwei Widerspruchsverfahren behaftet. Eines der Verfahren hat die Hoechst GmbH angestrengt.
Die Hoechst GmbH wiederum ist im Besitz einer Internationalen Registrierung mit Eintragungsdatum 24.12.1968 und Schutzerstreckung in insgesamt 44 Staaten und anderem auch in Deutschland.
IR00354465
Klassen: 01, 02, 03, 04, 05, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 31
Quellen: DPMA, HABM, WIPO
Mit dem Logo im Spannungsfeld von Urheberschutz und Markenrecht beschäftigt sich RA Prehm auf dem Markenserviceblog.
Dass der Schöpfer eines Logos nicht automatisch alle Rechte an diesem inne hat, klingt für Nicht-Juristen merkwürdig. Dass eine andere Person aber ungefragt mit diesem Logo werben darf, erscheint mehr als unglaubwürdig. Und doch machte der Kieler Grafiker Holger Franke genau diese Erfahrung.
1983 entwirft Franke als Mitarbeiter des „ide stampe – Büro für Gestaltung“ eine Karikatur für das Kieler Dentaldepot Stolzenburg: einen lächelnden Backenzahn namens Denti.
DE30242293[…]
Diese Freude wandelt sich aber bald in Unmut. 1987 entdeckt Franke durch Zufall, dass sein Denti zu Werbezwecken eines Dentaltechnikers benutzt wird – mit Firmenaufdruck. Der Grafiker ruft den Dentaltechniker an und erklärt ihm, dass es ihm nicht erlaubt sei, mit dem Logo zu werben, da Franke der Urheber sei. Nach dem Telefonat scheint alles geklärt. Doch der Dentaltechniker wirbt weiterhin mit Denti. Franke klagt vor dem Kieler Amtsgericht – und scheitert kläglich. Doch warum? Schließlich ist Denti doch das alleinige geistige Erbe des Grafikers, möchte man meinen. Die Begründung des Gerichts: Für einen Urheberrechtsschutz hat Denti nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Das bedeutet, dass die grafische Darstellung nicht künstlerisch genug ist, um unter dem Schutz des Urheberrechts zu stehen.Höchst ärgerlich für Franke – doch damit noch nicht genug. 1999 lässt der Zahntechniker Denti als Marke eintragen. Und plötzlich flattert diversen Kieler Zahnärzten ein Anwaltsschreiben in das Haus. In diesem werden die Zahnärzte darüber aufgeklärt, dass sie seit 1999 unerlaubterweise mit dem Logo Denti werben würden und das dieses eine eingetragene Marke sei. Aus diesem Grund sei eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Geld für die unberechtigte Nutzung zu zahlen. Die Sache liegt indes beim Kieler Landesgericht, wo im Februar verhandelt wird.
Der Fall Denti zeigt: wer sein Logo geschützt wissen möchte, darf sich nicht auf den Urheberrechtsschutz verlassen. Denn im Gegensatz zu einem komplexen Kunstwerk, wird ein Logo oftmals nicht vom Urheberschutz gesichert. Wer also nicht plötzlich für seine eigene Idee verklagt werden möchte, sollte sich unbedingt eine Marke schützen lassen.
Der Streit zwischen dem Nürburgring-Betreiber Nürburgring Automotive GmbH (NAG) und deren Gegnern geht in die nächste Runde: Aus Sicht der Automotive haben die automotive-kritischen Organisatoren eines Straßenfestes in Nürburg (Freitag, 28. Oktober) durch ein Logo auf ihren 13 000 Plakaten und Flyern Markenrechte verletzt. Die Organisatoren hatten daher diesen Dienstagabend eine kostenbewehrte Abmahnung (bei weiteren Veröffentlichungen werden weitere Kosten fällig) in Höhe von rund 1400 Euro im Briefkasten.
Quelle: Rhein-Zeitung
Das aktuelle Logo der der Nürburgring Automotive GmbH findet sich im Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken unter der Registernummer 5383815.
Nizzaklassen: 03, 06, 07, 09, 12, 14, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 27, 28, 32, 33, 34, 35, 36, 38, 39, 41, 42, 43
Quelle: HABM
Die World Intellectual property Organization WIPO präsentiert das neue Logo des Madrider Markensystems.
Quelle: WIPO