Dubai-Schokolade – Aldi Süd legt Widerspruch gegen EV ein

Der Spiegel berichtet über den Fortgang des Streits um die Bezeichnung “Dubai-Schokolade”. Das LG Köln hatte dem Discounter Aldi Süd den Vertrieb seiner Schokolade unter der Bezeichnung verboten.

Gegen die einstweillige Verfügung hat Aldi Süd jetzt Widerspruch erhoben.

Das LG Frankfurt hatte, anders als die Kölner Kollegen, “Dubai” als Gattungs- und nicht als Herkunftsbezeichnung erachtet und daher eine einstweillige Verfügung abgelehnt.

LG Köln: Erste Entscheidungen zur Dubai Schokolade

Die FAZ berichtet über die beiden ersten Entscheidungen zur Dubai Schokolade. Das LG Köln erließ zwei einstweillige Verfügungen gegen zwei Unternehmen und untersagte die Verwendung der Bezeichnungen “Dubai Schokolade” oder “Daubai Chocolade”.

Beide Entscheidungen beziehen sich aber jeweils auf den konkreten Einzelfall, die Gestaltung der Verpackung und die Frage inwiefern eine Irreführung gegeben ist.