Kärcher setzt Farbmarke durch

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte sich unter dem Aktenzeichen 5 U 32/23 mit der Berufung gegen das Urteil des LG Hamburg
Az. 416 HKO 14/22 zu befassen.

Kärcher hatte gegen die Verwendung der geschützten Farbmarke auf Hochdruckreinigungsgeräten eines italienischen Konkurrenzunternehmens geklagt.

Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben. Die nunmehr verhandelte Berufung wurde jetzt vom OLG zurückgewiesen.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Streitwert wurde auf 800.000 EUR festgelegt.