Interessante Fundstücke liefert regelmäßig die Durchsicht der vom Deutschen Patent- und Markenamt als schutzunfähig zurückgewiesenen Markenanmeldungen. Aktuell ist mir folgende Anmeldung aufgefallen:
Aktenzeichen: 302011008235.9
Wortmarke: A 9
Nizzaklasse: 12
Waren: Fahrzeuge soweit in Klasse 12 enthalten und Motoren für Landfahrzeuge
Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)
„schutzunfähige, geographische Herkunftsangabe, die als bekannte Straße eine Verbindung zwischen den beanspruchten Waren und dem Ort herstellt, mit dem der Verbraucher positiv besetzte Vorstellungen verknüpft”
Quelle: DPMA
Ach ja, die Anmeldung kam nicht von der AUDI AG. Aber Bundesautobahnen A1, A2, A3, A4, A5, A6, A7 und A8 gibt es doch auch, oder?