Dubai-Schokolade – Aldi Süd legt Widerspruch gegen EV ein

Der Spiegel berichtet über den Fortgang des Streits um die Bezeichnung “Dubai-Schokolade”. Das LG Köln hatte dem Discounter Aldi Süd den Vertrieb seiner Schokolade unter der Bezeichnung verboten.

Gegen die einstweillige Verfügung hat Aldi Süd jetzt Widerspruch erhoben.

Das LG Frankfurt hatte, anders als die Kölner Kollegen, “Dubai” als Gattungs- und nicht als Herkunftsbezeichnung erachtet und daher eine einstweillige Verfügung abgelehnt.

Dubai-Schokolade LG Frankfurt lehnt EV ab

Anders als das Landgericht Köln (siehe hier und hier) erließ das LG Frankfurt keine einstweillige Verfügung gegen die Verwendung der Bezeichnung “Dubai-Schokolade” für ein Produkt, das nicht in Dubai produziert wird.

Das Frankfurter Gericht sieht in der Bezeichnung Dubai eine Gattungs- und keine Herkunftsbezeichnung, daher darf die von Lidl vertriebene Schokolade weiter so bezeichnet werden, berichtet die tagesschau.

EV gegen Solarworld

Das Landgericht Frankfurt hat eine Einstweilige Verfügung gegen das Photovoltaikunternehmen Solarworld AG erlassen und eine weitere Verwendung seiner Plakatmotive untersagt. Das berichten die Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe). Solarworld hatte den Slogan “VoRWEg gehen” des Essener Energiekonzerns RWE verfremdet und daraus “R WEG gehen” gemacht. RWE sah seine Markenrechte verletzt und hatte Solarworld zur Unterlassung aufgefordert.

Quelle: presseportal.de