Mit den Vor- und Nachteilen der Europäischen Gemeinschaftsmarke (EU-Marke) und der Internationalen Registrierung (IR-Marke) hat sich RA Prehm auf dem Markenserviceblog auseinandergesetzt.
EU-Markenanmeldungen liegen bekanntlich im Trend. Aber warum melden insbesondere deutsche Kanzleien lieber EU-Marken an, anstatt auf die eigentlich präzisere IR-Marke auszuweichen?
Häufig benötigen die Markenanmelder gar nicht Schutz in allen EU-Staaten, sondern nur in Einzelstaaten innerhalb der EU.
Die Gründe liegen im formalen Bereich versteckt. Das EU-Anmeldeverfahren ist nämlich formal erheblich einfacher und in der Anmeldeprozedur deutlich weniger umfangreich als die Anmeldung einer IR-Marke.
[…] Fazit: Die IR-Marke macht tatsächlich nur Sinn,
wenn die Schweiz oder weitere Nicht-EU-Staaten des MMA/PMMA beansprucht werden sollen (z.B. die USA, China oder Japan)
oder innerhalb Europas nur einzelne Länder beansprucht werden sollen, weil in einem oder mehreren EU-Mitgliedsländern Konfliktpotentiale lauern
oder der Markenanmelder tatsächlich nur einzelne ausgewählte EU-Staaten benötigt und diese Anmeldung dann billiger und risikoärmer ist, als eine EU-Marke. Es ist nämlich immer im Hinterkopf zu behalten, dass bereits ein Problem in einem EU-Mitgliedsstaat (und sei es nur eine ältere verwechslungsfähige Marke auf Malta) die gesamte EU-Marke infiziert und zu Fall bringen kann, während bei der IR-Marke ein Problem in einem beanspruchten Staat gerade nicht auf die gesamte Anmeldung übergreift, sondern separiert ist.