Das österreichische Patentamt legt sich schonmal fest:
Die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ ist als solche nicht als Marke schützbar, da es eine rein beschreibende Angabe ist (Beschaffenheit der Schokolade).
Quelle: patentamt.at
markenrechtliches Sammelsurium
Das österreichische Patentamt legt sich schonmal fest:
Die Bezeichnung „Dubai Schokolade“ ist als solche nicht als Marke schützbar, da es eine rein beschreibende Angabe ist (Beschaffenheit der Schokolade).
Quelle: patentamt.at
Rechtsanwalt Martin Steiger stellt die markenrechtliche Situation zur Dubai Schokolade in der Schweiz dar.
Dazu passt auch ein aktueller Bericht der Frankfurter Rundschau.