Das Deutsche Patent- und Markenamt bittet um Meinungen zu seinen
seine Anmelde- und Kommunikationsdiensten.

markenrechtliches Sammelsurium
Das Deutsche Patent- und Markenamt bittet um Meinungen zu seinen
seine Anmelde- und Kommunikationsdiensten.
Einen eher ungewöhnlichen Elefanten hat die Deichmann SE jüngst beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke registrieren lassen.
Bisher sahen die Deichmann elefanten doch eher so aus:
Neben Weihnachten und Ostern prägt mittlerweile ein dritter Feiertag die saisonalen Angebote in den Geschäften: Halloween. Hierzulande durchaus umstritten und oft geschmäht als „Import-Brauchtum“, hat sich das Grusel-Fest dennoch als feste Größe im Kalender und Einzelhandel etabliert – bei weiter steigender Beliebtheit. Kurz: Halloween, diese gruftige Gaudi, ist mit seinen Grusel-Gimmicks und finsteren Verkleidungen weltweit ein Millionengeschäft. Da liegt es auf der Hand, dass gewerbliche Schutzrechte gefragt sind!
Quelle: DPMA
Markenanmeldung der Bundesrepublik Deutschland (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung) beim DPMA vom 11.10.2024.
Beansprucht wird der Schutz in den Klassen 01 bis 45.
Markenanmeldung der Netflix Studios LLC beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 04.10.2024.
Das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA erinnert an den 130. Geburtstag der Marke.