Smartbook Marken gelöscht?

Golem berichtet über die Löschung mehrerer Wortmarken für das Kennzeichen “Smartbook”.

Bereits im Januar hat das Deutsche Patent- und Markenamt zwei Marken der Smartbook AG komplett gelöscht, verkündet Qualcomm. Smartbook war gerichtlich gegen Qualcomm wegen Markenrechtsverletzung vorgegangen, da Qualcomm den Begriff Smartbook für eine neue Gerätekategorie zwischen Smartphone und Netbook verwendet.

Im Markenregister sind die Entscheidungen im Löschungsverfahren jedoch noch nicht veröffentlicht. Das Markenregister führt die Marken weiterhin als eingetragen. Außerdem steht der Markeninhaberin das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA zu.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Streit um die Bezeichnung Smartbook.

Löschungen (05/2011)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 15 004
Massivholz – Natur
Nizzaklassen: 19, 20
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 15 005
Massivholz
Nizzaklassen: 19, 20
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 15 006
Massivholz – Plus
Nizzaklassen: 19, 20
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

300 15 007
Massivholz – Fix
Nizzaklassen: 19, 20
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

304 43 461
Hans Albers
Nizzaklassen: 14, 18, 24, 25, 34
Verfall (§ 49 MarkenG)

304 43 462
Hans Albers Textilien und Accessoires
Nizzaklassen: 14, 18, 24, 25, 34
Verfall (§ 49 MarkenG)

306 72 010
Cool Cassis
Nizzaklasse: 30
Abs. Schutzhindernisse (§ 50 MarkenG)

Quelle: DPMA

Die Marke im Erbfall

Mit dem Thema Vererbung von Marken beschäftigt sich das Markenserviceblog.

Marken sind immaterielle Rechte (immaterielle Wirtschaftsgüter) und unterliegen mit dem Tode des Erblassers (Erbfall) dessen Erbvermögen (Erbschaft) – § 1922 BGB. Die Erbschaft geht als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Es gelten auch für die Marke die üblichen gesetzlichen Erbfolgeregelungen des BGB.

Für die Marke bedeutet dies, dass ein oder mehrere Erben neue Markeninhaber werden. Mit Vorlage des Erbscheins beantragt man beim Deutschen Patent- und Markenamt die Umschreibung. Das Markengesetz lässt es dabei zu, dass auch mehrere Personen Inhaber einer Marke sein können.