“CHERNOBYL TOUR” – BPatG verweigert Markenschutz

Die bei der WIPO als IR-Marke registrierte Wortfolge “CHERNOBYL TOUR” sollte auf den deutschen Schutzbereich erstreckt werden. Beansprucht wurde der Schutz für Ausbildungs- und Trainingsdienstleistungen in der Nizzaklasse 41.

Das Deutsche Patent- und Markenamt verweigerte die Markeneintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft.

Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht (AZ: 28 W (pat) 52/21) stützte der 28. Senat diese Auffassung und wies die Beschwerde zurück.

DPMA zur Frankfurter Buchmesse

Wenn Bücher Marken machen – und Schutzrechte sichtbar werden

Vom 15. bis 19. Oktober 2025 wird Frankfurt wieder zur Hauptstadt der Buch- und Ideenwelt. Zwischen Lesungen, Neuerscheinungen und Cosplay verbirgt sich eine weitere Dimension der Messe: Marken, Urheberrechte und Lizenzen – also gewerbliche Schutzrechte, die Kreativität absichern und wirtschaftlich nutzbar machen.

Quelle: DPMA

BPatG korrigiert das DPMA

Die Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hatte die nachfolgende Wort-/Bildmarke wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.

Quelle: DPMA, Registernummer 302021120159

Unter dem Aktenzeichen 29 W (pat) 567/22 gab der 29. Senat des Bundespatentgerichtes jetzt der Beschwerde der Anmelderin statt, hob den Beschluss des DPMA auf und führte aus:

Gemessen an diesen Grundsätzen verfügt das angemeldete Wort-/Bildzeichen in seiner maßgeblichen Gesamtheit in Bezug auf die nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses allein noch beanspruchten Waren und Dienstleistungen über das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft.
Denn es beinhaltet diesbezüglich weder eine konkrete Sachaussage noch kann festgestellt werden, dass das Zeichen von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als Werbeschlagwort bzw. Werbeaussage ohne Unterscheidungskraft aufgefasst wird.

Sechzger – in München weiß man was ein Sechzger ist

Aber genauso wie das DPMA sieht auch das Bundespatentgericht die Wortmarke “A ECHTER MÜNCHNER IS A SECHZGER” als nicht unterscheidungskräftig an. (AZ 29 W (pat) 538/22)

Möglich, dass der Wortmarke “ECHTE SECHZGER” (Aktenzeichen 3020212155320) des Turn- und Sportverein München von 1860 e.V., ein ähnliches Schicksal bevorsteht. Die Bearbeitung der Markenanmeldung läuft seit März 2021, ein deutliches Indiz für Beanstandungen seitens des DPMA.

Bereits wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen wurde die Wortmarke “sechzger.de” /Aktenzeichen 3020222220370)

Mehr Erfolg hatte die Wortmarkenanmeldung “Oamoi Sechzger – oiwei Sechzger !” (Registernummer 302020214588). Die Marke wurde eingetragen für Waren und Denstleistungen in den Klassen 16, 18, 21, 24, 25 und 34.