DPMA Newsletter

Ausgabe 2/2025


  • DPMAnutzerforum 2025: Zwischen Innovationsboom und Regulierungsfrust
  • DPMA-Analyse: Rahmenbedingungen für Aufholjagd bei neuen Technologien schaffen
  • Feel the beat of IP: Musik trifft auf geistiges Eigentum
  • Girls’Day 2025 im DPMA: Technik erleben, Zukunft entdecken
  • Wissen hautnah erleben – Nacht der Bibliotheken im DPMA
  • Elektronische Dienste
  • Neues Erklärvideo: Markenschutz erfolgreich sichern – So vermeiden Sie Konflikte!
  • Meilensteine, Hintergründe und mehr
    • Casanova als Marke – Der Charmeur, der sich selbst vermarktet hätte
  • PATINFO 2025: Innovation durch Wissen – Patente, Normen und Recherche im Fokus, 21. bis 23. Mai 2025 in Ilmenau – Frühbucherrabatt bis 17. April
  • Praxisnahes Patentwissen in Ilmenau – Seminare der PATONakademie im Mai
  • PIZnet-Veranstaltungshinweise
  • Idee, Marke, Patent? Wir helfen Step by Step weiter
  • Von der Idee zum Patent – Know-how für Erfinderinnen und Erfinder am 22. Mai im DPMA München
  • DPMA-Messekalender
  • Termine

Quelle: DPMA

MarkenG schlägt DSGVO

Vor einigen Tagen hatte ich über den Versuch eines Markenanmelders berichtet, seine personenbezogenen Anmelderdaten und die Zustellanschrift zur Markenanmeldung aus dem Markenregister löschen zu lassen.

Über den Anspruch auf Löschung gem. ART 17 DSGVO musste das DPMA als verantwortliche Stelle entscheiden. Nach Auskunft der Pressestelle des DPMA werden deratige Anträge nur äußerst selten gestellt. Daher dauerte die Bearbeitung des Antrages ein paar Tage.

Jetzt werden die Anmelderangaben wieder vollständig im Markenregister geführt.