B304 – BPatG korrigiert das DPMA

Unter dem Aktenzeichen 26 W (pat) 49/22 hatte sich das Bundespatentgericht im Beschwerdeverfahren mit der Zurückweisung der Wortmarke “B304” zu befassen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Markenanmeldung zurückgewiesen.
Zur Begründung ist ausgeführt, das angemeldete Zeichen „B304“ stelle für die
beanspruchten Waren und Dienstleistungen eine nicht unterscheidungskräftige und zugleich freihaltebedürftige Angabe dar. Es bestehe ausschließlich aus Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der geographischen Herkunft der beanspruchten Waren und Dienstleistungen diene.

Das Zeichen sei aus dem Großbuchstaben B und der Zahl 304 zusammengesetzt.
Die Buchstaben-Zahlenkombination „B304“ sei eine übliche und allgemein verständliche Abkürzung für die Bezeichnung „Bundesstraße 304“, welche von Dachau durch München über Ebersberg, Wasserburg am Inn und Traunstein bis nach Freilassing an der Staatsgrenze zu Österreich führe. Bundesstraßen würden im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso wie Autobahnen mit entsprechenden Abkürzungen benannt. So werde beispielsweise die Bundesautobahn 8 in aller Regel nur als „A 8“ bezeichnet, etwa bei Staumeldungen im Radio. Hiervon ausgehend werde der angesprochene Verkehr das Zeichen „B304“ im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich als sachbezogene Aussage im Sinne einer Ortsangabe verstehen.

Das BPatG mochte dieser Argumentation nicht folgen und gab der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA statt.

DPMA Newsletter

Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die zweite Ausgabe seines Newsletters im Jahr 2026 veröffentlicht.

Ausgabe Newsletter 2/2026


Quelle: DPMA

Deutsche Patentanmeldungen in Digitaltechnologien legen stark zu

Aktuelle DPMA-Analyse: Künstliche Intelligenz und digitale Vernetzung – Deutsche Unternehmen holen bei Anmeldungen für ihren Heimatmarkt in wichtigen Bereichen auf. DPMA-Präsidentin: Es geht um Wohlstand und digitale Souveränität – Konsequenter Schutz geistigen Eigentums Basis für den wirtschaftlichen Erfolg

Quelle: DPMA

Die Zahl veröffentlichter Patentanmeldungen deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen in digitalen Schlüsseltechnologien hat im vergangenen Jahr stark zugelegt. Insgesamt wurden 2025 in den für Digitalisierung wichtigsten Technologiefeldern 5.051 inländische Anmeldungen mit Wirkung für den deutschen Markt offengelegt – und damit 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Deutsche Anmelder liegen im Länder-Ranking auf ihrem Heimatmarkt insgesamt auf Rang 5 hinter den Vereinigten Staaten, China, der Republik Korea und Japan. Nach China (+ 14,4 %) verzeichnet Deutschland allerdings den zweitgrößten Zuwachs innerhalb der Top-5. Besonders stark war der Zuwachs bei den deutschen Unternehmen im anmeldestärksten Technologiefeld „Computertechnik“ (+ 20,5 %), dem ein großer Teil der Erfindungen mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz zugerechnet werden. Kein anderes Land in den Top-5 hat hier prozentual stärker zugelegt. Die Zahlen sind Teil einer  aktuellen Analyse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA).

„Der positive Trend bei digitalen Schlüsseltechnologien macht Hoffnung, dass wir die zukünftigen Märkte mitprägen können. Es geht um unseren Wohlstand, aber auch um digitale Souveränität: Je wettbewerbsfähiger wir bei diesen Technologien sind, desto stärker ist unsere Position im internationalen Umfeld“, sagte DPMA-Präsidentin Eva Schewior. „Deutschland hat mit seinen starken Industrieunternehmen, innovativen Start-ups und mittelständischen Unternehmen sowie hervorragenden Forschungseinrichtungen alle Voraussetzungen, um auch bei Digitaltechnologien führend zu sein. Der konsequente und strategisch ausgerichtete Schutz geistigen Eigentums ist dabei von zentraler Bedeutung. Patentanmeldungen von heute sind die Basis für innovative Produkte von morgen.“

Quelle: Pressemitteilung DPMA