Mit einem Festakt in München hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger heute den bisherigen Präsidenten des Bundespatentgerichts Raimund Lutz verabschiedet und Beate Schmidt als neue Präsidentin in ihr Amt eingeführt.
Knapp fünf Jahre stand der gebürtige Bayer Lutz an der Spitze des für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständigen Bundesgerichts. Raimund Lutz begann seine Laufbahn als Richter und Staatsanwalt in München, bevor er 1986 für knapp drei Jahre im Wege der Abordnung erstmals im Bundesministerium der Justiz im Bereich Patent- und Markenrecht tätig war. Im Januar 1989 übernahm er leitende Aufgaben im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zunächst in Berlin und dann ab 1997 in München. In Berlin war er nach der Wiedervereinigung Deutschlands für die Eingliederung des ehemaligen DDR-Patentamts in die Strukturen des DPMA zuständig. Im Herbst 1999 kehrte er als Leiter des Referats für Patent- und Geschmacksmusterrecht ins Bundesministerium der Justiz zurück, ab Februar 2000 leitete Lutz die für den Schutz des geistigen Eigentums zuständige Unterabteilung. Von Mai 2006 bis Dezember 2010 war er Präsident des Bundespatentgerichts. Unter seiner Präsidentschaft wurde das zukunftweisende Projekt der elektronischen Gerichts- und Verfahrensakte maßgeblich fortentwickelt.
Seit 1. Januar 2011 ist Lutz Vizepräsident des Europäischen Patentamts in München.
Beate Schmidt kehrt heute als Präsidentin und Vorsitzende des 1. Nichtigkeits-senats an das Bundespatentgericht zurück, an dem sie bereits früher als Richterin tätig war. Nach Tätigkeiten in der bayerischen Justiz und im Bundesjustizministerium, wo sie im Urheberrechtsreferat erste Berührungen mit dem geistigen Eigentum hatte, kam sie 1994 an das Bundespatentgericht in einen Marken-Beschwerdesenat und wechselte 1997 in die Verwaltungsabteilung des DPMA (Hauptabteilung 4). Im Jahre 2000 wurde Beate Schmidt in der Hauptabteilung Marken zur ersten Abteilungspräsidentin des DPMA ernannt.
2006 erfolgte eine Beurlaubung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Direktorin im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), dem Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Mustern mit Sitz in Alicante/Spanien. Beate Schmidt leitete zunächst eine der beiden Markenabteilungen, seit Juni 2009 war sie als Leiterin der Hauptabteilung für Löschungs- und Gerichtsverfahren unter anderem für die Verteidigung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des HABM vor den europäischen Gerichten in Luxemburg zuständig.
Beate Schmidt gilt als erfahrene Juristin und international anerkannte Fachfrau. Ihre vielfältigen Tätigkeiten auf nationaler und internationaler Ebene im gewerblichen Rechtsschutz und im Management qualifizieren sie für ihre neue Aufgabe.
Mit dem unter ihrem Vorgänger Raimund Lutz vorangetriebenen Projekt der elektronischen Gerichts- und Verfahrensakte wird auch die neue Gerichtspräsidentin weiterhin befasst sein: Beate Schmidt wird noch in diesem Jahr den ersten elektronischen Gerichtssaal am Bundespatentgericht eröffnen können.
Tag: BPatG
BPatG: Trademarker
Auf die “Trademarker” (24 W (pat) 33/10) Entscheidung des Bundespatentgerichts weist Class 46 hin.
Der Markenanmeldung “Trademarker” wird für die Waren und Dienstleistungen
„Klasse 16: Druckereierzeugnisse, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Broschüren, Magazine;
Klasse 35: Dienstleistungen eines Steuerberaters, Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers;
Klasse 42 (nach heutiger Klasseneinteilung Klasse 45):Rechtsberatung und -vertretung, Vertretung Dritter in gerichtlichen
und außergerichtlichen Auseinandersetzungen, Dienstleistungen in Prozessangelegenheiten, Dienstleistungen eines Juristen,
Dienstleistungen eines Rechtsanwalts.“
von der Eintragung wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen.
Markenstreit: Erdinger vs. Kehdinger
Bayerische Brauerei behauptet, die Namen Erdinger und Kehdinger seien identisch. Dabei gibt es gar kein Bier aus der Region an der Elbe.
[…] Eine Antwort darauf hat Peter Jonas, Prokurist der Erdinger-Brauerei. “Man muss seine eigene Marke sauber halten”, sagt er. “Der Markenname könnte auf diese Weise immer mehr verwässert werden, das ist die Gefahr”, ergänzt Andreas Rau, Rechtsanwalt vom Münchner Anwaltsbüro Rau und Rau und seit 30 Jahren im Dienste der Brauerei. Er sei im Zuge seiner regelmäßigen Markenüberwachung auf die Kehdinger gestoßen, erklärt der Anwalt. “Die Namen sind eindeutig identisch.” Erdinger habe gar keine andere Wahl gehabt, als gegen den Gewerbeverein vorzugehen. Bösartigkeit sei dabei keinesfalls im Spiel, “gegen den Verein haben wir überhaupt nichts”. Es gehe einzig und allein um den Namen und die Markenregistrierung in bestimmten Warenverzeichnissen, die sich auf Bier, alkoholfreie Getränke und Gastronomiebetriebe beziehen.
Quelle: Abendblatt
Wie Wort-/Bildmarke
wird vom DPMA unter der Registernummer 30741854 geführt.
Die Marke ist sowohl mit einem Widerspruchs- als auch mit einem Löschungsverfahren behaftet.
Inzwischen ist von dritter Seite auch noch eine weitere deutlich bierlastigere Marke zur Markeneintragung gebracht worden.
Unter der Registernummer 302009009897 findet man das
Dieser Markeneintragung ist ebenfalls widersprochen worden.
Quelle: DPMA
Smartbook Marken gelöscht?
Golem berichtet über die Löschung mehrerer Wortmarken für das Kennzeichen “Smartbook”.
Bereits im Januar hat das Deutsche Patent- und Markenamt zwei Marken der Smartbook AG komplett gelöscht, verkündet Qualcomm. Smartbook war gerichtlich gegen Qualcomm wegen Markenrechtsverletzung vorgegangen, da Qualcomm den Begriff Smartbook für eine neue Gerätekategorie zwischen Smartphone und Netbook verwendet.
Im Markenregister sind die Entscheidungen im Löschungsverfahren jedoch noch nicht veröffentlicht. Das Markenregister führt die Marken weiterhin als eingetragen. Außerdem steht der Markeninhaberin das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des DPMA zu.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Streit um die Bezeichnung Smartbook.
BPatG: Neuschwanstein gelöscht
Die Marke „Neuschwanstein“ wurde gelöscht.
Das Bundespatentgericht hat die vom Deutschen Patent- und Markenamt angeordnete Löschung der Marke „Neuschwanstein“ bestätigt.
Die Bezeichnung „Neuschwanstein“ war im Jahr 2005 als Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen eingetragen worden. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat einem gegen diese Eintragung gerichteten Löschungsantrag vom 20. November 2007 stattgegeben mit der Begründung, dass dieser Marke das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bereits zum Zeitpunkt der Eintragung entgegenstand und noch entgegensteht.
Der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts hat die dagegen gerichtete Beschwerde zurückgewiesen und unter anderem folgendes ausgeführt:
Der Begriff „Neuschwanstein“ bezeichnet das im 19. Jahrhundert im Auftrag vom König Ludwig II. erbaute Schloss in der Gemeinde Schwangau im Freistaat Bayern, das eine Sehenswürdigkeit von Weltrang darstellt und herausragende (kultur?)historische Bedeutung hat.
In Bezug auf Dienstleistungen wie „Veranstaltung von Reisen; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ ist ein markenrechtlicher Schutz des Begriffs „Neuschwanstein“ bereits deswegen ausgeschlossen, weil dieser Begriff geeignet ist, Merkmale dieser Dienstleistungen, nämlich das Ziel bzw. den Ort ihrer Erbringung, zu beschreiben i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
Bezeichnungen bekannter Touristenattraktionen wie „Neuschwanstein“ fehlt darüber hinaus im Zusammenhang mit Waren, die im Umfeld solcher touristischer Ziele üblicherweise als Souvenirartikel oder zur Deckung eines Bedarf der Touristen an Speisen, Getränken oder sonstigen Artikeln angeboten werden, die Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG. Dies gilt entsprechend im Zusammenhang mit Dienstleistungen, die üblicherweise in einem engen räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer solchen Touristenattraktion angeboten und erbracht werden.
Der Begriff „Neuschwanstein“ bezeichnet nicht nur eine touristische Sehenswürdigkeit, sondern ein Bauwerk, das ein herausragender Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes ist. Bezeichnungen von Kulturgütern mit herausragender Bedeutung, die zum nationalen kulturellen Erbe oder zum Weltkulturerbe gehören, sind Allgemeingut und auch deshalb einer markenrechtlichen Monopolisierung und Kommerzialisierung entzogen. Sie weisen regelmäßig auch ohne Sachbezug zu den konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft i.S.d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auf.
Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung von Teilaspekten der Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof teilweise zugelassen worden.
Am 4. Februar 2011 an Verkündungs Statt zugestellter Beschluss des Bundespatentgerichts – 25 W (pat) 182/09
Quelle: Pressemitteilung Bundespatentgericht
Siehe auch:
Neuschwanstein: Streit um Markenschutz
Alles darf Neuschwanstein heißen
Danke an A.K. für den Hinweis.
Himmelsscheibe – DPMA verfügt Löschung der Marken
Zwölf Jahre nach dem Fund der Himmelsscheibe von Nebra muss das Land Sachsen-Anhalt wieder um seine Rechte an der 3600 Jahre alten Bronzeplatte bangen. Nach einer Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes müssen drei Marken, die das Landesamt für Archäologie in Halle zum Schutz der Scheibe hatte eintragen lassen, gelöscht werden.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Die Beschlüsse des DPMA im Löschungsverfahren sind auf der Webseite von RA Möbius einsehbar.
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/DPMA_30250476_Marke_Himmelsscheibe-von-Nebra.pdf
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/DPMA_30507066_Marke_Himmelsscheibe-von-Nebra.pdf
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/DPMA_30506901_Marke_Himmelsscheibe-von-Nebra.pdf
Gegen den Löschungsbeschluss ist für den Markeninhaber noch die Beschwerde beim Bundespatentgericht möglich. Insofern sind die Markenlöschungen noch nicht rechtskräftig.
Im Markenregister finden sich die folgenden Marken für den Suchbegriff “Himmelsscheibe”
Registernummer: 30247929
Nizzaklassen: 14, 16, 21, 25, 28, 33
Rechtsstand: Gelöscht
Inhaber: Stadt Querfurt
Registernummer: 30247930
Nizzaklassen: 14, 16, 21, 25, 28, 33
Rechtsstand: Gelöscht
Inhaber: Stadt Querfurt
Registernummer: 30250476
Nizzaklassen: 14, 16, 18, 21, 25, 28, 30
Rechtsstand: Eingetragen – Löschverfahren anhängig
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt
Registernummer: 30463634
Himmelsscheibe von Nebra
Nizzaklasse: 33
Rechtsstand: Gelöscht
Registernummer: 30463636
Himmelsscheibe
Nizzaklasse: 33
Rechtsstand: Gelöscht
Registernummer: 30506901
Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 33, 34, 41
Rechtsstand: Eingetragen – Löschungsverfahren anhängig
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt
Registernummer: 30507066
Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 30, 33, 34, 39, 41
Rechtsstand: Eingetragen – Löschungsverfahren anhängig
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt
Registernummer: 30722545
Hotel zur Himmelsscheibe
Nizzaklassen: 36, 43
Rechtsstand: Eingetragen
Inhaber: Marko Hartung
Registernummer: 30749755
Hotel “Himmelsscheibe”
Nizzaklasse: 43
Rechtsstand: Eingetragen
Inhaber: Rüdiger Kürbs
EU-Marke: 9533423
Nizzaklassen: 06, 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 33, 34, 39, 41
Rechtsstand: Anmeldung veröffentlicht
Anmeldedatum: 18.11.2010
Inhaber: Land Sachsen-Anhalt
Quelle: DPMA, HABM