Verwechslungsfähig?

Quelle: EUIPO

Unter der Fallnummer R0010/2023-5 musste sich die Beschwerdekammer des EUIPO mit der Verwechslungsfähigkeit der beiden oben dargestellten Marken befassen.

Die Beschwerdekammer bestätigt, dass zwischen den beiden fraglichen Bildmarken keine Übereinstimmung besteht, obwohl beide für Wein in Klasse 33 eingetragen wurden.

Sie weist darauf hin, dass in der Welt des Weinbaus Namen, seien es Nachnamen oder Namen von Weingütern, großes Gewicht hätten, da sie zur Bezugnahme auf und zur Bezeichnung von Weinen verwendet würden. Außerdem würden die Verbraucher im Allgemeinen die Weine anhand des sie kennzeichnenden Wortbestandteils beschreiben und erkennen, der insbesondere den Winzer oder das Weingut bezeichne, auf dem der Wein erzeugt werde. Folglich werden die Wortelemente des angefochtenen Zeichens trotz ihrer geringen Größe nicht unbemerkt bleiben und es den maßgeblichen Verkehrskreisen daher ermöglichen, die Weine der Klägerin zu erkennen. Der unterschriftsähnliche Text „DON ANTONIO“, der das Bild ausdrücklich mit einem in der Weinbranche sehr gebräuchlichen Vornamen in Verbindung bringe, sowie die zusätzlichen Elemente „TENUTA ULISSE“ mit der Silhouette eines Pferdes verwandelten den abgebildeten Mann von einem bloßen Gegenstand eines Fotos in einen Markenbotschafter.

Der BoA hebt außerdem hervor, dass die Verbraucher die visuellen Unterschiede zwischen den beiden Bildzeichen leicht wahrnehmen würden. Die kontrastierenden emotionalen Töne, die durch die Mimik der Männer gesetzt werden, die unterschiedlichen Kleidungsstile und die verschiedenen Farbschemata schaffen zwei getrennte Identitäten für jedes Porträt.

Übersetzt mit DeepL.com