Kein Markenschutz für “Graf Ficken”

Aus der Abteilung “schutzunfähig” im Juli präsentieren wir folgende vom Deutschen Patent- und Markenamt zurückgewiesene Markenanmeldungen.


Aktenzeichen: 302010044894.6

Zurückweisung durch Erstprüfer-1-Beschluss
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 4)
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird, fehlende Angabe zur Jahreszahl”


Aktenzeichen: 302010043781.2

Zurücknahme nach Beanstandung
Begründung: Verstoß gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 Abs. 2 Nr. 5)
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”

Quelle: DPMA