Verwechslungsfähig?

Quelle: EUIPO

Sind die beiden oben dargestellten Marken verwechslungsfähig ähnlich?

Die Beschwerdekammer des EUIPO sieht das nicht so und führt dazu aus:

Die Beschwerdekammer bestätigt, dass zwischen den beiden Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe, da die einzige Ähnlichkeit zwischen ihnen in der Verwendung der Buchstaben „S“ und „J“ bestehe. Ihre unterschiedliche Anordnung, die unterschiedliche Positionierung der Buchstaben in den beiden Zeichen und ihre unterschiedliche Gestaltung, einschließlich unterschiedlicher Schattierungen und Schriftarten, führen jedoch zu einem insgesamt geringen Grad an visueller und klanglicher Ähnlichkeit zwischen ihnen. Es gibt keine begrifflichen Ähnlichkeiten, die diesen Unterschieden entgegenwirken könnten. Solche Unterschiede werden von den maßgeblichen Verkehrskreisen deutlicher wahrgenommen, da die Zeichen kurz sind. Außerdem sind die Verbraucher in der Modebranche daran gewöhnt, stilisierte Marken zu sehen, die aus einem oder zwei Buchstaben bestehen, wenn man bedenkt, dass es sich bei den betreffenden Waren hauptsächlich um Modeartikel wie Modebrillen, Schmuck, Taschen und Bekleidungsstücke handelt, bei denen einzelne Buchstaben oder Kombinationen aus zwei Buchstaben oft den Initialen von Designern oder Abkürzungen von Firmennamen entsprechen. Folglich neigen sie dazu, bei stilisierten Zweibuchstabenmarken stärker auf Unterschiede und den Kontext zu achten

Übersetzung mit DeepL

Quelle: EUIPO

Markenstreit: Erdinger vs. Kehdinger

Bayerische Brauerei behauptet, die Namen Erdinger und Kehdinger seien identisch. Dabei gibt es gar kein Bier aus der Region an der Elbe.

[…] Eine Antwort darauf hat Peter Jonas, Prokurist der Erdinger-Brauerei. “Man muss seine eigene Marke sauber halten”, sagt er. “Der Markenname könnte auf diese Weise immer mehr verwässert werden, das ist die Gefahr”, ergänzt Andreas Rau, Rechtsanwalt vom Münchner Anwaltsbüro Rau und Rau und seit 30 Jahren im Dienste der Brauerei. Er sei im Zuge seiner regelmäßigen Markenüberwachung auf die Kehdinger gestoßen, erklärt der Anwalt. “Die Namen sind eindeutig identisch.” Erdinger habe gar keine andere Wahl gehabt, als gegen den Gewerbeverein vorzugehen. Bösartigkeit sei dabei keinesfalls im Spiel, “gegen den Verein haben wir überhaupt nichts”. Es gehe einzig und allein um den Namen und die Markenregistrierung in bestimmten Warenverzeichnissen, die sich auf Bier, alkoholfreie Getränke und Gastronomiebetriebe beziehen.

Quelle: Abendblatt

Wie Wort-/Bildmarke


wird vom DPMA unter der Registernummer 30741854 geführt.
Die Marke ist sowohl mit einem Widerspruchs- als auch mit einem Löschungsverfahren behaftet.

Inzwischen ist von dritter Seite auch noch eine weitere deutlich bierlastigere Marke zur Markeneintragung gebracht worden.

Unter der Registernummer 302009009897 findet man das


Dieser Markeneintragung ist ebenfalls widersprochen worden.

Quelle: DPMA