Nizzaklassifikation: Neue Begriffe

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält gegenüber der Vorausgabe im Wesentlichen folgende Änderungen:

Neue Begriffe

Folgende neue Begriffe sind in den Alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen enthalten:

Klasse Neuer Eintrag
1 Stammzellen, ausgenommen für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke
5 Stammzellen für medizinische Zwecke
4 Ethanol [Treibstoff]
7 Windturbinen
8 Schmirgelfeilen
9 Musikdateien zum Herunterladen
9 Crashtest-Dummys
9 Sanduhren
9 Öfen für Laborzwecke
9 Leuchtdioden [LEDs]
11 Beleuchtungsgeräte mit Leuchtdioden [LEDs]
9 Riemen für Mobiltelefone
10 Pulsmesser
11 Brotbackautomaten
14 Perlen, künstliche, zur Fertigung von Schmuck
16 Fotografien [Abzüge]
16 Dokumentenhüllen
26 Perlen, künstliche, ausgenommen zur Fertigung von Schmuck
19 Fertighäuser [Bausätze]
20 Jalousien (Innen-) für Fenster [Einrichtungsgegenstände]
20 Innenjalousien aus Stoff für Fenster
21 Papierkörbe
21 Sparbüchsen
25 Skihandschuhe
26 menschliches Haar
27 Textiltapeten
28 Modellbausätze [Spielwaren]
28 Skis und Surfbretter (speziell angepasste Taschen für-)
28 Steigklemmen [Bergsteigerausrüstung]
28 Jetons für Glücksspiele
30 Cheeseburger [Sandwichs]
32 Smoothies
35 Marketing
35 Modenschauen zu Werbezwecken (Organisation von-)
41 Modenschauen zu Unterhaltungszwecken (Organisation von-)
36 CO2-Emissionshandel [Maklertätigkeiten]
42 Bereitstellung von wissenschaftlicher Information und Beratung zum CO2-Ausgleich
44 Pflanzung von Bäumen zum Zweck des CO2-Ausgleichs
37 Bauberatung
37 Tiefbohrungen nach Öl oder Gas
39 Flaschenabfülldienste
39 Transportlogistik
40 Kryokonservierung
40 Sandstrahlen (bisher Klasse 37)
41 Coaching [Ausbildung]
41 berufliche Umschulungen
41 Musikproduktion
42 Digitalisieren von Dokumenten [Scannen]
42 Architekturberatung
42 Labordienstleistungen (wissenschaftliche-)
44 Therapiedienste
45 Dienstleistungen auf dem Gebiet der nicht-juristischen Streitregelung
45 Vermietung von Tresoren

Quelle: DPMA

10. Ausgabe der Nizza-Klassifikation

Am 1. Januar 2012 tritt die 10. Ausgabe der “Internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza)” in Kraft.

Was bedeutet das für Markenanmelder?

Ab 1. Januar 2012 (Anmeldetag) eingehende Markenanmeldungen werden nach der neuen Ausgabe der Klassifikation von Nizza behandelt. Anmelder, die nach diesem Zeitpunkt noch die bisherige 9. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation verwenden, müssen damit rechnen, dass die von ihnen vorgenommene Gruppierung vom Amt beanstandet wird. Es kann zu Verzögerungen bei der Markeneintragung kommen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der 9. Ausgabe

Die 10. Ausgabe der Klassifikation von Nizza enthält eine vollständige Überarbeitung der bisher geltenden Klassifikationsregeln. Zahlreiche neue Begriffe sind enthalten, ferner Streichungen bisher bestehender Begriffe und vor allem auch zahlreiche Änderungen in der Zuordnung zu den einzelnen Klassen.

Was ändert sich im Einzelnen?

– Neuregelung der Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe
Nahrungsergänzungsmittel zur Ergänzung der normalen Ernährung oder zur Erzielung eines gesundheitlichen Nutzens werden künftig einheitlich in Klasse 5 eingruppiert. Eine Spezifizierung “für medizinische Zwecke” ist nicht erforderlich.

– Unterhaltungs- und Spielgeräte
Die bisherige Differenzierung zwischen “Unterhaltungsgeräten, die mit einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden sind” (Klasse 9), und solchen mit eingebautem Bildschirm (Klasse 28) bzw. “Spielen, ausgenommen als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor” (Klasse 28), wird aufgegeben, Unterhaltungs- und Spielgeräte werden einheitlich in Klasse 28 eingeordnet.

– Klassenänderungen von der Klasse 9 in andere Klassen
Zu erwähnen sind eine Reihe von Klassenänderungen aus der Klasse 9 in andere Klassen, z.B. bei den Schweiß- und Lötgeräten (jetzt Klasse 7).

– Deodorants
Die “Deodorants für den persönlichen Gebrauch” (Klasse 3) und “Deodorants [nicht für den persönlichen Gebrauch]” (Klasse 5) werden umformuliert in “Deodorants für Menschen oder für Tiere” bzw. “Deodorants, außer für Menschen oder für Tiere” (Klasse 5).

– Dienstleistungen des Leasing und des Franchising
In den Allgemeinen Anmerkungen wird klargestellt, dass Mietkauf- oder Leasingkauffinanzierung der Klasse 36 zuzuordnen ist.

– Windeln
“Babywindeln” werden wie andere Hygieneprodukte künftig einheitlich in Klasse 5 eingeordnet. Ebenso werden “Babywindelhöschen” in Klasse 5 klassifiziert. “Babyhöschen [Bekleidung]” gehören in Klasse 25.

– Schätzungsdienstleistungen
Die bisher in Klasse 35 angesiedelten Dienstleistungen “Schätzung von ungeschlagenem Holz” und “Schätzungen auf dem Gebiet der Wolle” werden umformuliert und in die Klasse 36 hinsichtlich des finanziellen Aspekts bzw. in Klasse 42 hinsichtlich des qualitativen Aspekts eingeordnet.

– Anpassung der Klassenüberschrift der Klasse 9
“Computersoftware” wird künftig ausdrücklich in der Klassenüberschrift zur Klasse 9 aufgeführt sein, der entsprechende Passus der Klassenüberschrift lautet: “Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware”.
Neu gefasst ist auch der Passus in der Klassenüberschrift bezüglich der Datenträger: “Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger”.

– Weitere Einzelheiten hierzu in der Übersicht.

Quelle: DPMA

via: Class46