Juve vs. Bayern 5:6

Geht man nach den europaweiten Markenrechten, dann wird der FC Bayern heute knapp gegen Juventus Turin gewinnen!

Während die FC Bayern München AG insgesamt sechs EU-Marken besitzt, ist die Juventus F.C. spa lediglich Inhaberin von fünf eingetragenen Gemeinschaftsmarken.

Auch bei den Maskottchen liegen die Clubs eng beisammen – beide nicht wirklich überzeugend, oder?


Registernummer: 1766773

und


Registernummer: 3777166

Quelle: HABM

Deutsch-Amerikanisches Symposium im DPMA

Aktuelle Fragen des deutschen und amerikanischen Patentrechts stehen heute im Mittelpunkt eines deutsch-amerikanischen Symposiums im Deutschen Patent- und Markenamt in München. 70 Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Rechts- und Patentanwaltschaft diskutieren mit Patent Commissioner Robert Stoll und Kolleginnen und Kollegen aus dem Amerikanischen Patent- und Markenamt (USPTO) und dem DPMA über Aspekte der Patentqualität, alternative Modelle der internationalen Zusammenarbeit, den Schutz biotechnologischer Erfindungen sowie über die sogenannte Erfinderische Tätigkeit als eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents.

Die Tagung ist ein Pfeiler der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem DPMA und dem USPTO auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, die im November 2008 mit der Gemeinsamen Erklärung über die bilaterale Zusammenarbeit begonnen wurde.

“Das gemeinsame Symposium im DPMA bildet den Höhepunkt eines erfolgreichen ersten Jahres, in dem wir uns mit unseren amerikanischen Kollegen vom USPTO fachlich ausgetauscht haben”, so Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA.

Anlass für die Kooperation ist die Suche nach neuen Formen des internationalen Erfahrungsaustauschs und der Zusammenarbeit nationaler und regionaler Patent- und Markenämter weltweit. Präsidentin Rudloff-Schäffer: “Die starke Inanspruchnahme der großen Patentämter weltweit stellt die Patentsysteme vor neue Herausforderungen. Im Interesse unserer deutschen und europäischen Unternehmen ist es unverzichtbar, mit unseren Partnerämtern über neue gemeinsame Standards zu diskutieren.”
Mit dem beschleunigten Patentverfahren, das DPMA und USPTO seit April 2009 in einem Pilotprojekt anbieten, können Anmelder die beschleunigte Prüfung beantragen, sofern bei der Partnerbehörde bereits eine Patentvoranmeldung vorliegt. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.


Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Deutsch-Amerikanischen Symposiums

Quelle: DPMA

Historische Marken gelöscht

Wegen Nichtverlängerung (§ 47 MarkenG) durch die Markeninhaber sind die nachfolgenden Marken vollständig aus dem Markenregister gelöscht worden.

36 767
Electrit
Nizzaklasse: 03
Anmeldtag: 25.02.1899

38 738
Arabella
Nizzaklasse: 34
Anmeldetag: 03.03.1899

39 548
IMMEDIAL
Nizzaklassen: 01, 02
Anmeldetag: 31.05.1899

119 816
Ambassador
Nizzaklasse: 16
Anmeldetag: 21.05.1909

119 970

Nizzaklasse: 30
Anmeldetag: 29.04.1909

122 849

Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 17.02.1909

123 640
Pixana
Nizzaklasse: 03
Anmeldetag: 22.03.1909

125 817
Ferromaltol
Nizzaklasse: 05
Anmeldetag: 30.10.1909

Quelle: DPMA

BPatG: Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

30 W (pat) 78/06

Leitsatz:

Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.

Quelle: Bundespatentgericht