Löschungen nach Widerspruch (10/2010)
Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.
300 65 946
LiZA
Nizzaklassen: 09, 42
307 71 816
Nizzaklassen: 35, 41, 42
307 74 416
advoplus
Nizzaklassen: 36, 41, 45
30 2008 008 293
LTD clothes
Nizzaklassen: 25, 35
30 2008 039 803
Nizzaklasse: 43
Quelle: DPMA
MontagsMarken 12. KW
Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.
Markenanmeldungen vom Montag dem 23.03.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 302 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.
302009017400
Nizzaklassen: 16, 18, 25
302009017725
Nizzaklasse: 03
302009017741
Nizzaklassen: 29, 30
302009017823
Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28, 41
Quelle: DPMA
Sonntagslinks
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Erstes EuG-Urteil zur Kollision von Designs
Bayerischer Rundfunk unterliegt DENIC
Marken als Trigger -Der EU-Gerichtshof entscheidet
EU-Kommission soll Produktpiraterie stärker bekämpfen
Neue HABM-Datenbank für den Vergleich von Waren und Dienstleistungen
Was ist das?
Registernummer: 30028189
Nizzaklasse 09, 16, 25, 28
Quelle: DPMA
Was muss man bei der Eintragung seiner Marke beachten?
Recherche ist also wichtig: Gibt es ältere identische oder ähnliche Marken? Die Beantwortung dieser Frage gehört also zu den Sorgfaltspflichten des Markenanmelders, will er sich nicht schadensersatzpflichtig machen. Es beginnt im wahrsten Sinne eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Das ist viel Arbeit für einen Einzelnen – daher empfiehlt es sich in den meisten Fällen, die Heugabel an einen Fachmann oder eine Fachfrau abzugeben, wenn man auf der sicheren Seite sein will.
Quelle: förderland Kolume von RAin Krause