Löschungen nach Widerspruch (10/2010)

Die nachfolgenden Marken wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt nach Abschluss des Widerspruchverfahrens vollständig aus dem Markenregister gelöscht.

300 65 946
LiZA
Nizzaklassen: 09, 42

307 71 816

Nizzaklassen: 35, 41, 42

307 74 416
advoplus
Nizzaklassen: 36, 41, 45

30 2008 008 293
LTD clothes
Nizzaklassen: 25, 35

30 2008 039 803

Nizzaklasse: 43

Quelle: DPMA

MontagsMarken 12. KW

Die MontagsMarken sind bemerkenswerte Fundstücke, die an einem bestimmten Montag beim DPMA angemeldet wurden.
Zur MontagsMarke sind aber nur besondere Marken berufen, die lustig, skurril, prominent oder auch misslungen sind. Die Auswahl der Marken ist rein subjektiv.

Markenanmeldungen vom Montag dem 23.03.2009. An diesem Tag wurden insgesamt 302 Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht.

302009017400

Nizzaklassen: 16, 18, 25

302009017725

Nizzaklasse: 03

302009017741

Nizzaklassen: 29, 30

302009017823

Nizzaklassen: 09, 16, 25, 28, 41

Quelle: DPMA

Was muss man bei der Eintragung seiner Marke beachten?

Recherche ist also wichtig: Gibt es ältere identische oder ähnliche Marken? Die Beantwortung dieser Frage gehört also zu den Sorgfaltspflichten des Markenanmelders, will er sich nicht schadensersatzpflichtig machen. Es beginnt im wahrsten Sinne eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Das ist viel Arbeit für einen Einzelnen – daher empfiehlt es sich in den meisten Fällen, die Heugabel an einen Fachmann oder eine Fachfrau abzugeben, wenn man auf der sicheren Seite sein will.

Quelle: förderland Kolume von RAin Krause