EuGH Pressemitteilung

Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt

Die Werbenden ihrerseits dürfen anhand solcher Schlüsselwörter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen

Quelle: Pressemitteilung des EuGH

EuGH Urteil: AdWords ./. Marken

Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C?236/08 bis C?238/08

betreffend Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht von der Cour de cassation (Frankreich) mit Entscheidungen vom 20. Mai 2008, beim Gerichtshof eingegangen am 3. Juni 2008, in den Verfahren

Google France SARL,

Google Inc.

gegen

Louis Vuitton Malletier SA (C?236/08)

und

Google France SARL

gegen

Viaticum SA,

Luteciel SARL (C?237/08)

und

Google France SARL

gegen

Centre national de recherche en relations humaines (CNRRH) SARL,

Pierre-Alexis Thonet,

Bruno Raboin,

Tiger SARL (C?238/08)

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) für Recht erkannt:

1. Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke sind dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden ohne seine Zustimmung im Rahmen eines Internetreferenzierungsdienstes ausgewählt wurde, für Waren oder Dienstleistungen, die mit den von der Marke erfassten identisch sind, zu werben, wenn aus dieser Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder vielmehr von einem Dritten stammen.

2. Der Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes, der ein mit einer Marke identisches Zeichen als Schlüsselwort speichert und dafür sorgt, dass auf dieses Schlüsselwort Anzeigen gezeigt werden, benutzt dieses Zeichen nicht im Sinne von Art. 5 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 89/104 bzw. Art. 9 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94.

3. Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) ist dahin auszulegen, dass die darin aufgestellte Regel auf den Anbieter eines Internetreferenzierungsdienstes Anwendung findet, wenn dieser keine aktive Rolle gespielt hat, die ihm eine Kenntnis der gespeicherten Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen konnte. Hat dieser Anbieter keine derartige Rolle gespielt, kann er für die Daten, die er auf Anfrage eines Werbenden gespeichert hat, nicht zur Verantwortung gezogen werden, es sei denn, er hat die Informationen nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang zu ihnen gesperrt, nachdem er von der Rechtswidrigkeit dieser Informationen oder Tätigkeiten des Werbenden Kenntnis erlangt hat.

LG Stuttgart: Schleich vs. Schleich

Die Künstlerin Monika Schleich darf ihre handgefertigten Teddybären nicht mehr unter der Bezeichnung «Schleichbären» vertreiben. Dies hat das Landgericht (LG) Stuttgart auf die Klage des Spielzeugherstellers Schleich entschieden. Monika Schleich verletze mit Verwendung der Bezeichnung «Schleichbären» die eingetragene Wort-Bildmarke der Schleich GmbH, so das LG.

Quelle: anwalt.de

Die Schleich GmbH aus Schwäbisch Gmünd hält mit Priorität vom 07.03.1978 die folgende Wort-/Bildmarke, mit der auch die Kunststofftiere gekennzeichnet werden.

Registernummer: 979508

Nizzaklasse: 28

Quelle: DPMA

Eine reine Wortmarke für das Kennzeichen “Schleich” wurde erst am 03.04.2009 angemeldet. Die Marke (Registernummer: 302009020428) beansprucht Schutz in den Klassen 09, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 41 und 45 und ist fast zwei Monate jünger als die am 04.02.2009 angemeldete Marke “Schleichbären“.

Podcast “AdWords & Marken”

Nachfolgende Mail vom französischen Blogkollegen Frédéric Glaize erreichte mich am Wochenende.
Der Bitte komme ich gerne nach – voilà!

Dear friends and colleagues,

As you know, since 2003 litigation regarding use of third parties trade marks to trigger sponsored links has lead to jurisprudence which is as abundant as disorientating.

Five series of requests for preliminary rulings were passed to the European Court of Justice. The first of these decisions is expected on 23 March 2010. While this decision will certainly not be the end to all AdWords disputes, the interpretation of the Trade Marks and Electronic Commerce Directives expected from the highest European Court is highly anticipated.

Three French blogs will release a podcast commenting the decision, just a day after it has been released (should no technical difficulties arise).
The following persons will be joining forces in this experience:

Bertrand Pautrot, blogger at http://webmarklaw.com and PhD student whose doctoral thesis topic deals with trade marks protection on the internet from the US and EU perspectives,
Gilles Ringeisen, a senior Trademark Attorney at cabinet Plasseraud,
Cédric Manara, blogger at http://domaine.blogspot.com and Law professor at Edhec (among many other activities),
Frédéric Glaize, blogger at http://www.pmdm.fr, Trademark Attorney at cabinet Plasseraud and occasional contributor to the Class 46 blog.
An announcement picture is available here : http://dl.dropbox.com/u/5073431/images/podcast-AdWords.jpg for you to use on your web site or blog to help us promote this event.
We would indeed appreciate links to http://webmarklaw.com http://domaine.blogspot.com and http://www.pmdm.fr.

While the podcast will be recorded in French, should the language barrier not be an obstacle for you, we are eager not only to get some links from your web sites, but also to hear your reactions.

Let’s hope we can match the stadards set up by the Rethink(IP) podcast pioneers team (http://www.rethinkip.com/), the BP/G Radio team (http://bpgradio.podbean.com/) and the IP Think Tank podcast team piloted by Duncan Bucknell (now at http://thinkipstrategy.com/ipthinktank.podcast.categories).